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30. Juni 2016
Einweg-Getränkeverpackungen: Deutsche Umwelthilfe fordert gesetzliche Kennzeichnung statt freiwilliger Selbstverpflichtung
Deutsche Umwelthilfe lehnt die Vereinbarung von Handels- und Getränkeverbänden zur freiwilligen Kennzeichnung pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen ab – Umweltministerin Hendricks soll die Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen auf dem Produkt gesetzlich vorschreiben
Berlin, 30.6.2016: Für viele Verbraucher ist unklar, ob sie am Getränkeregal zu Einweg oder Mehrweg greifen. Schuld daran ist eine bislang fehlende gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen. Seit 2009 haben insgesamt vier Umweltminister (Gabriel, Röttgen, Altmaier und Hendricks) die Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht angekündigt, aber nicht umgesetzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass nun eine freiwillige Selbstverpflichtung von rund 40 Unternehmen des Handels und der Getränkeindustrie das Problem lösen soll. Auf deren pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen soll der Pfandbetrag, das Wort Einweg und ein Logo aufgebracht werden. Aus Sicht der DUH ist dies nicht ausreichend. Sie fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, eine Kennzeichnung für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen auf dem Produkt gesetzlich festzulegen.
Die DUH kritisiert die freiwillige Selbstverpflichtung aus verschiedenen Gründen: Sie umfasst zum einen nicht alle Abfüller der Getränkeindustrie und zum anderen können Verbraucher ihre Informationsrechte nicht verbindlich einfordern. Eine ordnungsrechtliche Sanktionierung von Verstößen ist nicht möglich. Und die von der Pfandpflicht befreiten Einweg-Getränkebereiche, wie zum Beispiel Säfte und Nektare, werden in der Selbstverpflichtung nicht mit einbezogen.
„Die von einwegorientierten Handelskonzernen und der Getränkeindustrie vorgelegte Selbstverpflichtung soll eine wirksame und kontrollierbare gesetzliche Kennzeichnung von Einweg-Plastikflaschen verhindern, die Barbara Hendricks seit Jahren angekündigt, aber bis heute wegen des Widerstands der Einweglobby nicht auf den Weg gebracht hat. Ministerin Hendricks knickt einmal mehr vor den Interessen von Großkonzernen ein und verzichtet auf klare und überprüfbare gesetzliche Regelungen. In der Geschichte der Umweltpolitik sind bisher alle Selbstverpflichtungserklärungen gescheitert“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Resch fordert Barbara Hendricks auf, die klare Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegverpackungen verbindlich auf dem Produkt festzulegen. Nach Einschätzung der DUH lässt sich nur durch eine gesetzliche Regelung Rechtssicherheit für alle Verbraucher und Abfüller schaffen sowie Verstöße ordnungsrechtlich verfolgen. Auf den Getränkeverpackungen sollten unmissverständlich das Wort „Einweg“ oder „Mehrweg“ stehen. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sollten zudem mit der Höhe des Pfandbetrags gekennzeichnet werden.
„Wenn sich die Kennzeichnung nur auf bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen bezieht, dann ist das problematisch, weil bei pfandfreien Plastikflaschen nicht drauf stehen wird, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt. So würde nach der jetzigen Selbstverpflichtung auf einer bepfandeten Einweg-Plastikflasche „Einweg“ stehen und auf derselben Einweg-Plastikflasche mit Saft überhaupt nichts“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die jetzige freiwillige Selbstverpflichtung ist unter anderem das Ergebnis einer Klage der DUH gegen die ordnungswidrige Kennzeichnungspraxis von Einweg-Plastikflaschen des Brausegiganten Coca-Cola. Durch die neue Selbstverpflichtung, an der auch Coca-Cola beteiligt ist, soll offensichtlich einer gerichtlichen Verurteilung des amerikanischen Getränkekonzerns zuvorgekommen werden. Coca-Cola hatte jahrelang seine pfandpflichtigen Einweg-Plastikflaschen und Dosen nicht wie vorgeschrieben als pfandpflichtig gekennzeichnet.
Links:
Weitere Informationen zu Mehrweg- und Einwegflaschen können Sie unter http://www.duh.de/mehrweg_klimaschutz0.html nachlesen.
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