17. August 2015

Unerlaubte Baumfällungen: Grüne stellen Anfrage zu Verstößen gegen Baumschutzsatzungen der Kommunen

(BUP) Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Verstöße gegen Baumschutzsatzungen gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

„Kommunen in der Bundesrepublik haben die Möglichkeit, in sogenannten Baumschutzsatzungen zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Laut Baumschutzsatzung der Stadt Saarbrücken sind entsprechende Genehmigungen für Bäume nötig, deren Stammumfang mindestens 80 Zentimeter, gemessen auf einer Höhe von einem Meter, beträgt. Auf Antrag können Kommunen jedoch Ausnahmen beispielsweise für eine Fällung erteilen. Im Gegenzug muss der Eigentümer bestimmte Auflagen erfüllen, wie etwa für Ersatzpflanzungen zu sorgen. Bei Verstößen gegen die Auflagen können Bußgelder angeordnet werden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Fraglich ist jedoch, ob in der Vergangenheit entsprechende Anzeigen beim LUA in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen hatten.

Aus diesen Gründen haben wir eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie muss darlegen, welche saarländischen Kommunen über eine Baumschutzsatzung verfügen und wie häufig seit dem Jahr 2012 Anzeigen unter anderem gegen unerlaubte Fällung oder Schädigung von Bäumen eingegangen sind. Darüber hinaus fordern wir Auskunft über den Ausgang der Verfahren, die Höhe der Bußgelder und für welche Zwecke diese weiterverwendet wurden. Außerdem muss die Landesregierung darstellen, wie häufig in der Vergangenheit durch die Oberste Forstbehörde Genehmigungen für Baumfällungen erteilt wurden, die die Kommunen unter Berufung auf die Baumschutzsatzung für unzulässig gehalten haben.“

Quelle: gruene-fraktion-saar.de

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