(BUP) Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband
Nordrhein-Westfalen erheben Einwendungen gegen das Bauvorhaben eines
Putenmästers in Nordrhein-Westfalen (NRW). Daher haben die Verbände ihre
Einwendung bei dem zuständigen Bauamt im Landkreis Warendorf
eingereicht. Der beantragte Stallbau entspricht nach den vorliegenden
Unterlagen einer klassischen konventionellen Tierhaltung: Die Tiere
leben dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenbereiche, mit
unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten und ohne Ruheplätze. Aus
Sicht der Tierschützer widerspricht eine solche Putenhaltung dem
Tierschutzgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass in
den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die
Kriterien einer Qualzucht erfüllen. Möglich ist die Einwendung der
Tierschützer dank des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für
anerkannte Tierschutzorganisationen in NRW.
„Die vorgesehene
Putenhaltung wäre tierschutzwidrig und nicht artgerecht. Wir haben nun
umfangreiche Einwendungen eingereicht, weil wir im Grundsatz geklärt
wissen wollen, ob solche Stallanlagen überhaupt noch genehmigungsfähig
sind. Sollten diese Einwendungen nicht beachtet werden, gehen wir die
weiteren Schritte bis zur Verbandsklage. Das gilt jetzt hier in
Nordrhein-Westfalen, wir hoffen aber auf Signalwirkung auch auf andere
Länder“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Bisher
gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Haltung von Puten, lediglich
freiwillige Vereinbarungen und den groben Rahmen des Tierschutzgesetzes.
In Deutschland leben jährlich etwa 37 Millionen Puten in
konventioneller Haltung. Sie werden häufig zu mehreren Zehntausenden in
Ställen zusammengepfercht. Erlaubt sind laut der freiwilligen
Vereinbarung der Putenwirtschaft bis zu 52 bzw. 58 Kilogramm pro
Quadratmeter Bodenfläche; das sind etwa drei Hähne bzw. fünf Hennen eng
gedrängt. Aufgrund der Zucht auf hohe Mastendgewichte und einen hohen
Anteil an Brustmuskelfleisch (Putenbrust) leiden die Tiere unter
Gleichgewichtsstörungen, schmerzhaften Fehlstellungen und Degenerationen
der Beine. Der Platzmangel, die strukturlose und enge Umgebung sowie
die angezüchteten Probleme des Bewegungsapparates verhindern, dass Puten
ihr arteigenes Verhalten ausleben können. Die Folgen sind Schmerzen und
Leiden sowie massive Verhaltensstörungen, wie Federpicken und
Kannibalismus, die bis zum Tod der Puten führen können.
Hintergrund Verbandsklage
Die
Tierschutz-Verbandsklage, die mittlerweile in sieben Bundesländern
eingeführt wurde und in mehreren anderen Bundesländern auf der
politischen Agenda steht, ist ein zentrales Element zur Umsetzung des im
Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz. Sie hilft, geltendes
Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den
Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.
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