Gemeinsame Presseerklärung von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA
Braunkohlenplan für geplanten Vattenfall-Tagebau ist rechtswidrig
Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein
Potsdam,
28. 8. 2015 – Der Braunkohlenplan für den Vattenfall-Tagebau Welzow-Süd
II ist rechtswidrig und muss daher für unwirksam erklärt werden. Dies
begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND
Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichen heute gemeinsam
mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg ein. Wird der Klage stattgegeben, muss das
langwierige Planverfahren für die geplante Kohlegrube neu aufgerollt
werden. Die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd II wäre wieder offen. Die
Klageschrift online: http://gpurl.de/biuOb
Die
Klageschrift belegt detailliert Rechtsverstöße des Braunkohlenplans. In
einem solchen legt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den
Abbau von Braunkohle fest. Die Klage legt unter anderem dar, dass die
Landesregierung bei ihrem Beschluss des Braunkohlenplans im Jahr 2014
die energiepolitische Notwendigkeit nicht realistisch eingeschätzt hat.
Die Energiewende macht Strom aus konventionellen Kraftwerken zunehmend
überflüssig. „Es ist absurd anzunehmen, dass Braunkohlekraftwerke in der
Lausitz weit über das Jahr 2030 hinaus unter Volllast laufen werden“,
sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace. „Deutschlands
Energieversorgung braucht die Braunkohle aus Welzow-Süd II nicht, unsere
Klimaschutzziele verbieten diesen Tagebau sogar. Der Braunkohlenplan
muss gestoppt werden.“
Braunkohlenplan mit realitätsfernen Annahmen
Der
Braunkohlenplan ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur
Genehmigung des Tagebaus. Auch jeder weitere Schritt kann rechtlich
angegriffen werden. Dadurch droht die Genehmigung für Vattenfall oder
einen neuen Eigner zu einem sehr langwierigen Prozess zu werden.
Rechtsanwältin Roda Verheyen hält den aktuell beklagten Braunkohleplan
für stark mangelhaft. „Die Prognose, dass die Braunkohle aus Welzow-Süd
II noch bis 2042 gebraucht wird, ist so realitätsfern, dass sie sich
gegen Grundrechte der Betroffenen, Wasser- und Naturschutzrecht nicht
durchsetzen kann. Die Rechtswirkungen des Planes sind erheblich – auch
bevor die bergrechtliche Zulassung kommt. Er muss daher für unwirksam
erklärt werden“, so Verheyen.
Im
geplanten Tagebau Welzow-Süd II sollen 200 Millionen Tonnen Braunkohle
abgebaut werden, die bis in die 2040er Jahre in den Lausitzer
Braunkohlekraftwerken verbrannt werden würden. Dabei würden etwa 200
Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 entstehen. „Mit weiteren Tagebauen
wie Welzow-Süd II wird Deutschland sein Ziel, bis zum Jahr 2050 den
CO2-Ausstoß um 80 bis 95 Prozent zu senken, klar verfehlen“, sagt Axel
Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.
Die
Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Tagebaue hat
mittlerweile besorgniserregende Ausmaße erreicht. Eine Studie weist
nach, dass vor allem aktive Tagebaue die Qualität des Trinkwassers in
Brandenburg und Berlin gefährden. „Viele Umweltfolgen sind im
Braunkohlenplan nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist absurd neue
Tagebaue zu planen, ohne die Folgen der bisherigen im Griff zu haben“,
sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
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