Es ist
gefährlich, dass mit der Staatsanzeige versucht wird, kritische Journalisten
einzuschüchtern. Die letzte Anklage eines Journalisten wegen Landesverrats fand
1965 im Rahmen der „Spiegel-Affäre“ statt und führte dazu, dass das
Bundesverfassungsgericht an die besondere Bedeutung der Pressefreiheit erinnern
musste. Das erscheint angesichts des Sachverhalts aus dem Ruder geraten zu
sein: Unsere Pressefreiheit ist obsolet, wenn journalistische Aufklärung auch
und gerade über heikle Angelegenheiten bereits im Keim erstickt wird.
Sollte sich herausstellen, dass das Strafgesetzbuch dazu genutzt wird, kritische Geister mundtot zu machen, sollte man darüber nachdenken, ob es nötig ist, Journalisten aus der Strafbarkeit der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen der §§ 94 ff StGB unter ganz bestimmten Voraussetzungen auszunehmen – so etwa, wie es auch bei der Beihilfe der Verletzung von Dienstgeheimnissen in § 335b, Abs. 3a StGB der Fall ist.
Besonders zweifelhaft ist dieser Fall vor dem Hintergrund der NSA-Affäre. Nahezu täglich werden wir Zeuge der Aufklärung des größten Überwachungsskandals aller Zeiten. Über zwei Jahre haben der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss („PUA-NSA“) und ungezählte Veröffentlichungen durch Medien, das massenhafte, illegale Abhören der Bürger und des gesamten Politikbetriebs durch nationale und internationale Geheimdienste aufgeklärt. Juristisch ist trotz hinreichender Beweise seitdem schlicht gar nichts passiert. Der Generalbundesanwalt hat trotz zahlreicher Erkenntnisse die Ermittlungen nicht weiter vorangetrieben. Dass jetzt zwei Journalisten, die über Überwachungsmaßnahmen berichten, wegen Landesverrats verfolgt werden, erscheint unverhältnismäßig und mehr als fragwürdig.
Auch der Whistleblowerschutz muss gestärkt werden. Wir fordern seit Jahren eine gesetzliche Änderung für den besseren Schutz von Hinweisgebern, die beispielsweise zum Bekanntwerden grober Verletzungen von Freiheits- und Grundrechten beitragen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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