Die
Haltung von Tieren zur Pelzherstellung ist völlig unnötige
Tierquälerei. Es gibt keinen vernünftigen Grund, in unseren
Breitengraden Tiere nur für die Gewinnung von Pelzmänteln oder Bommelmützen
zu halten und zu töten. Die Initiative aus Schleswig-Holstein, über den
Bundesrat für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland zu sorgen,
ist zu begrüßen.
Die Forderung an Minister Schmidt ist klar: Er muss jetzt zügig für weniger Tierleid
sorgen und das Tierschutzgesetz ändern. Warme Worte reichen beim
Tierschutz nicht aus. Deshalb muss neben den Pelztierfarmen auch das
Töten und Schreddern männlicher Küken, das Kupieren von Schnäbel und
Schwänzen sowie die Überzüchtung von Tieren zu „Qualzuchten“
rechtsverbindlich im Tierschutzgesetz beendet werden. Dringend
überfällig sind auch die Änderung des Tierschutzgesetzes zur
ordentlichen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie sowie die
Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen.
Wir
fordern Minister Schmidt auf: Hören Sie auf nur zu reden, handeln Sie
endlich und ändern Sie das Tierschutzgesetz! Es ist höchste Zeit!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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