1. April 2015

Fracking-Beschluss widerspricht Energiewende



Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt Ausstieg aus fossilen Energien in Frage

Berlin, 1.4.2015: Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen Energien. Gemeinsam mit anderen Verbänden wies die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation heute mit einer von Campact organisierten Probebohrung am Bundeskanzleramt auf die Risiken des Fracking hin.

„Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige Signal“, bekräftigt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.

Das Entwurf sieht vor, Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Ein sechsköpfiges, von der Bundesregierung berufenes Expertengremium soll darüber bestimmen, ob Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern zugelassen werden kann. Die DUH hält diese Regelung für rechtsstaatlich bedenklich und fordert stattdessen ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein.

Schärfere gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf Sandgestein geboten, in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten sogenanntes Tightgas durch Fracking gefördert wird. Trinkwassereinzugsgebiete und Naturschutzgebiete müssen besser vor den Auswirkungen solcher Vorhaben geschützt werden. „Es gibt keinen Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als unbedenklich einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat, welche Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen“, sagt Müller-Kraenner. Die bisherige Praxis, giftiges Abwasser unbehandelt in den Boden zu pressen, hält die DUH für fahrlässig. Der Umgang mit diesen Abwässern muss eindeutig im Gesetz festgelegt werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderlichen Risikoentscheidungen zu treffen. Diese Aufgabe darf nicht den Behörden überlassen werden, die über Fracking-Vorhaben entscheiden.

Nach der parlamentarischen Beratung ist eine Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag noch vor der Sommerpause geplant.

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