Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt Ausstieg aus fossilen Energien in Frage
Berlin, 1.4.2015:
Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum
Einsatz der Fracking-Methode
in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein
Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen
Energien. Gemeinsam mit anderen Verbänden wies die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation heute mit einer von Campact
organisierten Probebohrung am Bundeskanzleramt auf die Risiken des
Fracking hin.
„Mit
dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die
Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und
konsequent die Einsparung des Energiebedarfs
zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung
fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des
Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen
Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch
das richtige Signal“, bekräftigt
Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.
Das
Entwurf sieht vor, Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer
Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Ein sechsköpfiges, von der
Bundesregierung berufenes Expertengremium
soll darüber bestimmen, ob Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern
zugelassen werden kann. Die DUH hält diese Regelung für rechtsstaatlich
bedenklich und fordert stattdessen ein umfassendes Verbot von Fracking
in Schiefer- und Kohleflözgestein.
Schärfere
gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf Sandgestein geboten,
in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten sogenanntes Tightgas durch
Fracking gefördert wird.
Trinkwassereinzugsgebiete und Naturschutzgebiete müssen besser vor den
Auswirkungen solcher Vorhaben geschützt werden.
„Es gibt keinen Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als
unbedenklich einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat,
welche Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen“, sagt
Müller-Kraenner. Die bisherige Praxis, giftiges
Abwasser unbehandelt in den Boden zu pressen, hält die DUH für
fahrlässig. Der Umgang mit diesen Abwässern muss eindeutig im Gesetz
festgelegt werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die
erforderlichen Risikoentscheidungen zu treffen. Diese Aufgabe darf
nicht den Behörden überlassen werden, die über Fracking-Vorhaben
entscheiden.
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