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23. November 2013
Verbände und Unternehmen gründen Bündnis zum Schutz von Wasser Wasserversorger und Getränkeindustrie warnen in „Gelsenkirchener Erklärung“ vor den Risiken durch Fracking und fordern strikten Schutz aller Wasservorkommen
Gemeinsame Pressemitteilung
Verbände und Unternehmen gründen Bündnis zum Schutz von Wasser
Wasserversorger und Getränkeindustrie warnen in „Gelsenkirchener Erklärung“ vor den
Risiken durch Fracking und fordern strikten Schutz aller Wasservorkommen
Aus Sorge um die Sicherheit und Reinheit der Wasservorkommen in Deutschland haben sich
namhafte Verbände und Unternehmen zu einem Bündnis zusammengeschlossen und
gemeinsam klare Regelungen zum Schutz vor den Gefahren der Fracking-Technologie
gefordert.
In der „Gelsenkirchener Erklärung“, die am Freitag veröffentlicht wurde, formulieren die
beteiligten Verbände und Unternehmen ihre Erwartungen an die künftige Bundesregierung.
Getragen wird dieses Bündnis von der Gelsenwasser AG, der Arbeitsgemeinschaft der
Wasserwerke an der Ruhr e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., dem Verband Deutscher
Mineralbrunnen e.V. und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Dieses
Bündnis repräsentiert mehr als 700 Unternehmen in ganz Deutschland.
Die Unterzeichner der „Gelsenkirchener Erklärung“ unterstützen das in den laufenden
Koalitionsverhandlungen diskutierte Fracking-Moratorium und sprechen sich dafür aus, es
baldmöglichst durch eine restriktive gesetzliche Regelung zu untermauern. Solange keine
ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen und nicht alle Risiken für
Gesundheit und Umwelt bewertet seien und ausgeschlossen werden könnten, wäre der
Einsatz der Fracking-Technologie unverantwortlich. Die Reinheit des Wassers und die
Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssten gemäß dem
Vorsorgeprinzip strikten Vorrang haben vor energiepolitischen oder wirtschaftlichen
Interessen.
Getränkehersteller wie auch Wasserversorger sind angewiesen auf reinstes Wasser höchster
Qualität. Bei natürlichem Mineralwasser kommt hinzu, dass es einer amtlichen Anerkennung
unterliegt und von „ursprünglicher Reinheit“ sein muss. Anders als bei Trinkwasser ist bei
natürlichem Mineralwasser eine Aufbereitung zur Entfernung von Schadstoffen nicht
zulässig. Bereits das Vorkommen geringster Verunreinigungen könnte daher die amtliche
Anerkennung und die Existenz der Mineralbrunnenbetriebe gefährden. Ebenso sind die
deutsche Brauwirtschaft, die dem seit fast 500 Jahren geltenden „Reinheitsgebot“
verpflichtet ist, und andere Getränkehersteller in gleicher Weise wie Wasserversorger auf
qualitativ einwandfreies Trinkwasser angewiesen.
In der „Gelsenkirchener Erklärung“ wird deshalb die ausdrückliche gesetzliche Verankerung
des Verbots von Fracking in Einzugsgebieten gefordert, die für die Trinkwasserversorgung
oder die Gewinnung von Wasser für Lebensmittelbetriebe genutzt werden.
Berlin, Bonn, Gelsenkirchen und Schwerte, 22. November 2013
Ansprechpartner:
Felix Wirtz
Unternehmenskommunikation
GELSENWASSER AG
Ulrich Peterwitz
Geschäftsführung
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e. V.
Holger Eichele
Deutscher Brauer-Bund e.V.
Stefan Seip
Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.
Gelsenkirchener Erklärung
Wasserversorger, Bierbrauer, Mineral- und Heilbrunnenbetriebe sowie
Erfrischungsgetränkehersteller fordern Schutz vor Fracking
Wasserversorger und Getränkeunternehmen sind gemeinsam besorgt um die Sicherheit und
Reinheit von Wasservorkommen, da es bisher keine klaren Regelungen zum Schutz vor den
Gefahren des Fracking in Deutschland gibt. Die im Februar 2013 von den Bundesministerien
für Umwelt und Wirtschaft angestrengte Gesetzes-Initiative ist vor der Bundestagswahl
gescheitert. Durch die bisherigen Gesetzentwürfe wären allerdings Trinkwasser und
Wasservorkommen für Getränkebetriebe nicht angemessen vor den möglichen Folgen von
Fracking geschützt worden, obwohl die mit Fracking verbundenen Gefahren offen auf der
Hand liegen. Deshalb erwarten die GELSENWASSER AG, die Arbeitsgemeinschaft der
Wasserwerke an der Ruhr e.V., der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V., der Deutsche
Brauer-Bund e.V. und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. klare
gesetzliche Regelungen, die den unverzichtbaren Schutz von Wasser sicherstellen.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind gemeinsam gefordert, das Fracking so zu
regeln, dass nachteilige Auswirkungen und Langzeitfolgen für die natürlichen
Lebensgrundlagen auszuschließen sind.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland müssen beim Wasserschutz klar und konsequent
sein
Die in mehreren Gutachten bestätigten Umweltrisiken von Fracking machen deutlich, dass
das bestehende Bergrecht keine sachgerechte Lösung darstellt. Es ist daher dringend
erforderlich, den Einsatz von Fracking so zu regeln, dass die Belange des Umweltschutzes
ebenso wie der gesundheitliche Verbraucherschutz gewährleistet sind. Auch andere
Rechtsgebiete sind betroffen und entsprechend anzupassen. Mit Blick auf Fracking fehlen
dabei insbesondere folgende Vorgaben:
. ausdrückliches Verbot von Fracking zur unkonventionellen
Kohlenwasserstoffgewinnung (einschließlich Verpressen von Rücklauf-, Lagerstätten-,
und Abfallwasser) in allen Gebieten, in denen Wasser zum Trinken und zur
Herstellung von Lebensmitteln genutzt wird: Wasserschutzgebiete von
Trinkwasserversorgungsanlagen und staatlich anerkannten Heilquellen,
Wassereinzugsgebiete von Seen, Talsperren und Flüssen, die für die öffentliche
Trinkwasserversorgung genutzt werden, Einzugsgebiete von amtlich anerkannten
Mineralquellen und Heilquellen sowie Einzugsgebiete von Brunnen für Quellwasser,
für das Brauen von Bier, für die Herstellung von Erfrischungsgetränken und weiteren
Lebensmitteln;
. ausdrückliches Verbot von Fracking zur unkonventionellen
Kohlenwasserstoffgewinnung (einschließlich Verpressen von Rücklauf-, Lagerstätten-,
und Abfallwasser) in allen Gebieten, in denen das Verfahren aus Gründen der
geologischen Situation oder menschlicher Tätigkeit mit hohen Umweltrisiken
einherginge: tektonisch stark beanspruchte Gebiete, ehemalige Bergbaugebiete etc.;
. Ermittlung der Ausschlussgebiete für Fracking in einem nachvollziehbaren Verfahren,
klare Kennzeichnung und Ausschluss dieser Areale aus Aufsuchungs- und
Gewinnungsgebieten für die unkonventionelle Kohlenwasserstoffgewinnung;
. Verbot des horizontalen Unterbohrens in allen oben genannten Gebieten, in denen
nicht gefrackt werden darf;
. Verpflichtung zur vorherigen umfassenden Ermittlung aller Umweltauswirkungen von
Fracking im Rahmen einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung mit
festgelegten Mindestanforderungen;
. Verpflichtung zur fachgerechten Abwasserentsorgung einschließlich des Verbots der
derzeitigen Praxis, Rücklauf- und Lagerstättenwasser in Tiefbohrungen zu versenken;
. Vetorecht der Wasserbehörden;
. frühzeitige und umfassende Beteiligung aller potentiell Betroffener im
Zulassungsverfahren;
. Information über alle beim Fracking eingesetzten Chemikalien in einem
transparenten Prozess und Aufzeichnung derselben in einem öffentlichen Register;
. Gefährdungshaftung und Umkehr der Beweislast im Schadensfall und zur
Absicherung von Schadenersatzansprüchen mit Blick auf das Fracking, etwa durch
Erweiterung des Bergschadensbegriffs;
. Festlegung einer Entschädigungsregelung für Langzeitschäden bzw. -folgen;
. angemessene Mindestversicherungspflicht zur Abdeckung aller Fracking-Schäden für
Unternehmen, die Vorhaben zur unkonventionellen Kohlenwasserstofferschließung
mittels Fracking durchführen;
. Pflicht zur regelmäßigen Evaluierung von genehmigten Vorhaben und zur Information
der Öffentlichkeit.
Trinkwasser und Getränke müssen auch in Zukunft gesichert sein und für die
Verbraucherinnen und Verbraucher aus natürlichen Vorkommen gewonnen werden können.
Wasserversorger und Getränkeunternehmen fordern deshalb die Bundesregierung, den
Bundestag und den Bundesrat dringend auf, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu
schaffen.
Erdgas-Vorkommen in weiten Teilen von Deutschland vermutet
In Deutschland werden Erdgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten u. a. in
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern und
Baden-Württemberg vermutet. Allein in Nordrhein-Westfalen machen die zur Aufsuchung
ausgewiesenen Erlaubnisfelder etwa die Hälfte der gesamten Landesfläche aus. Betroffen
hiervon sind dabei nicht nur ehemalige Kohleabbau-, sondern auch Wasserschutzgebiete
und Einzugsgebiete von Brunnen für die Wasserversorgung, für Getränkebetriebe und große
Wasserressourcen wie Seen und Talsperren.
Fracking darf Wasser zum Trinken und für Lebensmittelbetriebe nicht gefährden
Bei der Erdgasgewinnung durch Fracking werden unter hohem Druck Wasser, Sand und teils
toxische oder wassergefährdende Chemikalien weiträumig ins Schiefergestein gepresst;
dabei kann sich durch die Bohrarbeiten, den Fracking-Vorgang, das Verpressen von Rücklauf-
und Abfallwasser oder den Transport von gefährlichen Flüssigkeiten an der Oberfläche und
in unterirdischen Rohrleitungen eine Verunreinigung von Wasservorkommen kurz-, mittel-
oder langfristig ergeben. Studien haben gezeigt, dass es im Umfeld von Fracking-Anlagen im
Zuge der Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten zu einer Gefährdung
genutzter Wasservorkommen kommen kann. Hinzu kommt, dass die gebotene
umweltverträgliche Entsorgung der anfallenden Abwässer laut Sachverständigenrat für
Umweltfragen der Bundesregierung derzeit noch ungeklärt ist.
In Niedersachsen sind im Zuge des Transports von Flowback und Lagerstättenwasser durch
nicht geeignete Rohrleitungen bereits Bodenverunreinigungen eingetreten. Spezielle
Problemstellungen bringen bergbaulich vorbelastete Gebiete mit sich. Diese Risiken wiegen
umso schwerer, als nur ein Teil der Wassereinzugsgebiete für die öffentliche
Trinkwasserversorgung und für staatlich anerkannte Heilquellen als Wasserschutzzonen
ausgewiesen sind, in denen nach den bisherigen Gesetzentwürfen Fracking nicht zulässig
wäre.
Amtlich anerkannte Mineralquellen, Eigentrinkwasserversorgungsanlagen für das Bierbrauen
bzw. für die Herstellung von Erfrischungsgetränken und viele andere Lebensmittel liegen
jedoch überwiegend nicht in Wasserschutzgebieten. Deshalb ist ein Rechtsrahmen
erforderlich, mit dem gewährleistet wird, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch und
Verzehr umfassend vor nachteiligen Auswirkungen von Fracking geschützt wird.
Vorrang für den Schutz von Wasservorkommen
Der öffentlichen Trinkwasserversorgung und den Getränkeunternehmen geht es nicht um
eine generelle Ablehnung des Fracking. Entscheidend ist der heutige Stand von Wissenschaft
und Technologie. Danach ist das Verfahren nicht verantwortbar, weil es mit erheblichen
Umweltbelastungen verbunden ist und man noch viel zu wenig darüber weiß, was passieren
kann. Der Schutz von Wasservorkommen und die Sicherheit von Lebensmitteln muss
Vorrang vor dem Abbau letzter fossiler Brennstoffe haben. Dies gilt umso mehr, als der
Sachverständigenrat der Bundesregierung der unkonventionellen Erdgasgewinnung keinen
nennenswerten Beitrag zur Energiewende und zur Preisstabilität in Deutschland attestiert.
Gelsenkirchen, im Herbst 2013
GELSENWASSER AG Arbeitsgemeinschaft der
Willy-Brandt Allee 26 Wasserwerke an der Ruhr e. V.
45891 Gelsenkirchen Zum Kellerbach 52
58239 Schwerte
Deutscher Brauer-Bund e.V. Verband Deutscher Wirtschaftsvereinigung
Neustädtische Kirchstraße 7A Mineralbrunnen e.V. Alkoholfreie Getränke e.V.
10117 Berlin Kennedyallee 28 Monbijouplatz 11
53175 Bonn 10178 Berlin
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