18. November 2013

Vattenfall erneut bei Wettbewerbsverstoß erwischt - www.stromnetz-hamburg.de für den Verkauf von Strom und Gas missbraucht

Vattenfall erneut bei Wettbewerbsverstoß erwischt - www.stromnetz-hamburg.de für den Verkauf von Strom und Gas missbraucht


Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Vattenfall Sales Europe GmbH abgemahnt und aufgefordert, die Domains www.stromnetz-hamburg.de und www.hamburg-stromnetz.de nicht für den Verkauf von Strom, Gas und anderen Energieprodukten zu nutzen. Bei Aufruf der Adressen landete der Nutzer bis vor einigen Tagen direkt auf einer Seite mit der Titelzeile "Günstige Strom- und Gastarife für Privatkunden - Vattenfall". Sodann wurde der Zugang zu allen Produkten des Vattenfall-Vertriebs geboten, von Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen bis zum Kauf von Rauchwarnmeldern. Das Impressum wies die Vattenfall Sales Europe GmbH als Betreiber der Website aus.

Vattenfall hat reagiert: Zwar hat das Unternehmen die mit Frist 21. November verlangte Unterlassungserklärung noch nicht abgegeben, aber die Domains führen seit einigen Tagen nicht mehr zum Strom- und Gasverkauf, sondern zu Informationen über das Stromnetz und im Impressum steht jetzt plötzlich die Stromnetz Hamburg GmbH.

Wie die Seiten bis zu dieser Korrektur aussahen, hat die Verbraucherzentrale unter www.vzhh.de dokumentiert. Die Verbraucherzentrale monierte in der Abmahnung: Der unbefangene Nutzer, der diese Domains aufruft, erwartet den Internetauftritt des Verteilnetzbetreibers des Hamburger Stromnetzes, der Stromnetz Hamburg GmbH. Da ein Verteilnetzbetreiber nach den Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes neutral gegenüber dem Wettbewerb zu sein habe, sehe sich der Besucher getäuscht. Durch die dem Unternehmensnamen des Stromverteilnetzbetreibers entsprechenden Domains verschaffe sich der Vattenfall-Vertrieb einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen im Stromvertrieb und führe zugleich die Verbraucher in die Irre.

Erschwerend komme hinzu, dass der in einer der Domains geführte neutrale Unternehmensname Stromnetz Hamburg GmbH erst nach Intervention der Bundesnetzagentur wegen eines früheren Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz von dem konzerneigenen Verteilnetzbetreiber angenommen wurde. Wenn Vattenfall jetzt die Neutralität des Namens für den eigenen Produktvertrieb nutze, sei dies ein erneuter Verstoß.

Die Verbraucherzentrale beruft sich in ihrem Unterlassungsverlangen auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zugleich hat die Verbraucherzentrale die Bundesnetzagentur über diesen erneuten Verstoß des Vattenfall-Konzerns gegen die Entflechtungsvorschriften des EnWG unterrichtet. Dokumente und Informationen über diesen und frühere Fälle sind zu finden unter www.vzhh.de.

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