Vattenfall erneut bei Wettbewerbsverstoß erwischt - www.stromnetz-hamburg.de für den
Verkauf von Strom und Gas missbraucht
Die Verbraucherzentrale Hamburg
hat die Vattenfall Sales Europe GmbH abgemahnt und aufgefordert, die Domains www.stromnetz-hamburg.de und www.hamburg-stromnetz.de nicht für
den Verkauf von Strom, Gas und anderen Energieprodukten zu nutzen. Bei Aufruf
der Adressen landete der Nutzer bis vor einigen Tagen direkt auf einer Seite mit
der Titelzeile "Günstige Strom- und Gastarife für Privatkunden - Vattenfall".
Sodann wurde der Zugang zu allen Produkten des Vattenfall-Vertriebs geboten, von
Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen bis zum Kauf von Rauchwarnmeldern. Das
Impressum wies die Vattenfall Sales Europe GmbH als Betreiber der Website
aus.
Vattenfall hat reagiert: Zwar hat das Unternehmen die mit Frist 21.
November verlangte Unterlassungserklärung noch nicht abgegeben, aber die Domains
führen seit einigen Tagen nicht mehr zum Strom- und Gasverkauf, sondern zu
Informationen über das Stromnetz und im Impressum steht jetzt plötzlich die
Stromnetz Hamburg GmbH.
Wie die Seiten bis zu dieser Korrektur aussahen,
hat die Verbraucherzentrale unter www.vzhh.de
dokumentiert. Die Verbraucherzentrale monierte in der Abmahnung: Der unbefangene
Nutzer, der diese Domains aufruft, erwartet den Internetauftritt des
Verteilnetzbetreibers des Hamburger Stromnetzes, der Stromnetz Hamburg GmbH. Da
ein Verteilnetzbetreiber nach den Entflechtungsvorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes neutral gegenüber dem Wettbewerb zu sein habe, sehe
sich der Besucher getäuscht. Durch die dem Unternehmensnamen des
Stromverteilnetzbetreibers entsprechenden Domains verschaffe sich der
Vattenfall-Vertrieb einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen im
Stromvertrieb und führe zugleich die Verbraucher in die Irre.
Erschwerend
komme hinzu, dass der in einer der Domains geführte neutrale Unternehmensname
Stromnetz Hamburg GmbH erst nach Intervention der Bundesnetzagentur wegen eines
früheren Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz von dem konzerneigenen
Verteilnetzbetreiber angenommen wurde. Wenn Vattenfall jetzt die Neutralität des
Namens für den eigenen Produktvertrieb nutze, sei dies ein erneuter
Verstoß.
Die Verbraucherzentrale beruft sich in ihrem
Unterlassungsverlangen auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gesetz
über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zugleich hat die Verbraucherzentrale die
Bundesnetzagentur über diesen erneuten Verstoß des Vattenfall-Konzerns gegen die
Entflechtungsvorschriften des EnWG unterrichtet. Dokumente und Informationen
über diesen und frühere Fälle sind zu finden unter www.vzhh.de.
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