Nur noch Halle und
Magdeburg verweigern sich einer Kontrolle des stehenden Verkehrs – In Karlsruhe
wurden mehr als 5.000 Verstöße in drei Monaten festgestellt
Berlin, 7.11.2013: 48 Umweltzonen
gibt es in Deutschland verteilt auf 69 Städte. Wirksam kontrollieren wollten
zahlreiche Kommunen diese jedoch jahrelang nicht. Das ist seit dem 1. April 2013
anders, wie eine neue Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zeigt. Die
Umweltschutzorganisation hatte bei 15 Kommunen, die sich bisher geweigert
hatten, den stehenden Verkehr zu kontrollieren, um Auskunft zu den
Umweltzonenkontrollen gebeten. Die Mehrheit der Städte überprüft inzwischen, ob
Fahrzeuge über eine ausreichende Abgasreinigung und eine Umweltplakette
verfügen. Die Umweltschutzorganisation begrüßte die Ergebnisse, übte aber auch
Kritik an einzelnen Kommunen, die sich weiterhin weigern wirksamen Maßnahmen zur
Einhaltung der Luftreinhaltegrenzwerte zu ergreifen. Sie kündigte an, rechtliche
Schritte gegen diese Städte einzuleiten.
Hintergrund für die Befragung ist die am 1.
April 2013 in Kraft getretene Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO),
welche die Rechte und Pflichten der Städte hinsichtlich der Umweltzonenkontrolle
neu definiert. Kommunen sind danach auch für die Kontrolle parkender Fahrzeuge
zuständig und berechtigt, Verstöße zu ahnden. In der bereits zweiten Umfrage in
diesem Jahr erkundigte sich die DUH, ob insbesondere Städte in Baden-Württemberg
und Sachsen-Anhalt die eindeutige Rechtslage beachten und ungefilterte
Dieselfahrzeuge aussperren. In der Vergangenheit hatten sich Kommunen dieser
Bundesländer geweigert, wirksame Kontrollen durchzuführen. Die DUH wollte
wissen, wie viele Verstöße in den drei Monaten vor und nach der Neuordnung der
StVO festgestellt beziehungsweise Bußgelder verhängt wurden.
„Es ist beschämend, dass
Oberbürgermeister fünf Jahre nach Einführung der ersten Umweltzone in
Deutschland immer noch ein Herz für schmutzige Diesel-Fahrzeuge haben und ihren
Bürgern ihr Recht auf saubere Luft verweigern“, erklärt Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Fünf der untersuchten 15 Städte erhielten
die „Rote Karte“ für nicht ausreichende Kontrollen ihrer Umweltzonen. Als
besonders peinlich bezeichnete die DUH das Ergebnis in der von einem grünen
Oberbürgermeister regierten Stadt Freiburg im Breisgau. Hier überprüft die Stadt
den ruhenden Verkehr erst seit 1. Oktober 2013. Dass sie innerhalb nur eines
Monats bereits 1.500 Verstöße registrierte, macht deutlich, wie hoch die
jahrelang geduldete zusätzliche Luftbelastung für die Bürger war. In Karlsruhe
stieg die Anzahl festgestellter Verstöße von 54 im ersten Quartal 2013 auf 5.482
Verstöße im zweiten Quartal. Insgesamt verhängte das zuständige Ordnungsamt
3.312 Bußgeldbescheide, überwiegend für Fahrzeuge im ruhenden Verkehr. Auch
Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm schauen inzwischen genau hin, welche
Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren und erhielten von der DUH die „Grüne“
Karte für die deutlich verbesserte Überprüfung des fließenden und ruhenden
Verkehrs. Die Anzahl festgestellter Verstöße stieg in diesen Städten im
Vergleich zu den Vorjahren deutlich an.
Negativ fielen der DUH die Städte Halle und
Magdeburg auf, die sich nach wie vor nicht in der Verantwortung sehen, parkende
Fahrzeuge zu kontrollieren. Sehr spät begann auch der Gemeindevollzugsdienst in
Tübingen mit der Kontrolle der Umweltzone. Im ersten Halbjahr 2013 wurden
bereits 1.334 Verstöße festgestellt – in den vier Jahren zuvor insgesamt
lediglich vier.
„Viele Städte haben durch ihre
Untätigkeit über Jahre die Wirksamkeit der Umweltzonen boykottiert. Sie sind
verantwortlich, dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Dieselruß und
Stickoxiden erkranken. Wir fordern die Aufsichtsbehörden der Länder auf, die
letzten Widerständler unter den Städten zu einer rechtskonformen Kontrolle zu
bewegen“, so Resch. Die DUH kündigte an, nach den Klageerfolgen in München
und Darmstadt wenn nötig weitere Gerichtsverfahren anzustrengen, um eine
wirksame Aussperrung ungefilterter Dieselfahrzeuge durchzusetzen.
Die Ergebnisse der Umfrage finden
Sie unter http://l.duh.de/p071113.
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