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27. November 2013
Deutsche Umwelthilfe: Derzeitige Abgasuntersuchung ist ungenügend
Neue Messungen zeigen: AU kann unnötige Luftverschmutzung nicht verhindern – DUH fordert Erhalt herstellerunabhängiger Endrohrprüfungen
Berlin, 26. November 2013: Die Abgasuntersuchung (AU) ist in ihrer aktuellen Form nicht geeignet, um Fehler in der Abgasreinigung verlässlich aufzudecken und unnötige und vermeidbare Luftverschmutzung zu verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) nach eigenen Messungen und fordert angesichts der aktuellen Revision der EU-Verordnung zur AU eine rasche Anpassung der Abgasuntersuchung. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat mehrere Dieselfahrzeuge geprüft, die vorher die AU durchlaufen hatten. Das erschreckende Ergebnis: Die Hälfte der Autos erhielt die Prüfplakette nach geltenden Kriterien, obwohl ihre Emissionen nachweislich stark erhöht sind.
„Nach wie vor leiden in Deutschland viele Menschen unter zu hoher Luftbelastung. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass ein Großteil der Belastung aus Fahrzeugen mit mangelhafter Abgasreinigung stammt und wir trotz vorhandener Technologie diesen eklatanten Mangel nicht abstellen“, fasst Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, zusammen.
Aus Sicht der DUH sind die Gründe für das Versagen der aktuellen AU-Praxis vielfältig. Erstens entsprechen die verwendeten Messgeräte nicht dem Stand der Technik und sind deshalb nicht in der Lage, die immer kleineren Partikelteilchen zu erkennen. Zweitens haben sich die zugrunde gelegten AU-Prüfwerte nicht analog zu den verschärften Abgasgrenzwerten der Euronormen für Neufahrzeuge weiterentwickelt. Und drittens findet bei Fahrzeugen, die ab 2006 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, in der Regel keine Messung des Schadstoffgehaltes der Abgase statt. Stattdessen beschränkt man sich auf das Auslesen der On-Board-Diagnosegeräte, die jedoch abgasrelevante Fehler nicht in ausreichendem Umfang erkennen. Laut Fehlerstatistik des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind allein im Jahr 2011 drei Millionen Fahrzeuge zur Prüfung vorgestellt worden, bei denen das Auslesen der OBD nicht möglich war.
Das Fazit der DUH: Seit Einführung von Euro 4 im Jahr 2005 sind die AU-Kriterien nicht mehr in der Lage, den technologischen Fortschritt der Fahrzeuge nachzuvollziehen. Ein Auto mit einem defekten oder wieder ausgebauten Partikelfilter kann die Prüfung ohne Beanstandung überstehen. Die Umweltschutzorganisation fordert deshalb, die Fahrzeuguntersuchung zusätzlich mit einer so genannten Endrohrmessung durchzuführen, die einzelne Schadstoffe direkt aus dem Abgasstrang untersucht und Fehler in der Abgasreinigung transparenter macht.
„Wir brauchen beide Prüfverfahren: die On-Board-Diagnose und die Messung der Abgase. Aber nur mit sensibleren Geräten und strengeren Prüfwerten können wir eine deutlich bessere Abgasuntersuchung und damit eine deutliche Verringerung zusätzlicher gesundheitsgefährdender Luftbelastung erreichen“, ergänzt der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich. Die erforderlichen modernen Messgeräte seien verfügbar und könnten im Zyklus der ohnehin fälligen Investitionen in den Werkstätten ausgetauscht werden. Friedrich betonte, dass für die geforderte Endrohrmessung an allen Fahrzeugen für die Werkstätten keine Zusatzkosten entstehen, da diese die erforderlichen Geräte für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 2006 ohnehin bereithalten müssen. Für den Fahrzeughalter rechnet die DUH nach eigenen Recherchen mit Mehrkosten von maximal fünf Euro pro Fahrzeug und Jahr.
Hintergrund:
Insgesamt hat die DUH sechs Dieselfahrzeuge prüfen lassen, von denen zuvor fünf zuvor die AU durchlaufen hatten. Die Testergebnisse des ersten Fahrzeugs verdeutlichen das Problem zu hoher Prüfwerte. Das Auto der EU-Abgasstufe Euro 3 verfügt über einen Nachrüstpartikelfilter und hat die AU-Prüfung mit einem Trübungswert von 2,48 m/1 dennoch nur knapp bestanden – erlaubt sind 2,5 m/1. Das verbesserte Partikelmessgerät, das die DUH zusätzlich zu dem herkömmlichen Opazimetermessgerät verwendete, zeigte später allerdings einen eindeutig zu hohen Maximalwert von etwa 200 mg/m3 an. Obwohl das zweite Fahrzeug, ein Euro-3-Mercedes-Benz ohne Partikelfilter, einen um den Faktor vier niedrigeren Trübungswert zeigt, liegt der mit dem neuen Gerät gemessene Wert bei ebenfalls sehr hohen 137 mg/m3. Dabei sind die Prüfwerte nicht nur zu hoch angesetzt. Die Hersteller der Fahrzeuge legen sie sogar selbst fest. Der Prüfwert für den zweiten Pkw liegt bei 1,9 statt bei 2,5 1/m.
Fahrzeug drei zeigt mit seinen niedrigen Werten in beiden Messverfahren, dass funktionierende Fahrzeuge deutlich unterhalb der Prüfwerte liegen. Eine Anpassung würde tatsächlich nur extrem schmutzige Fahrzeuge herausfiltern. Bei einem weiteren Fahrzeug mit Zulassung ab 2006 wurde nur die On-Board-Diagnose (OBD) ausgelesen. Diese zeigte keine Fehler. Trotzdem wurden an diesem Pkw sehr hohe Werte mit dem verbesserten Messgerät ermittelt. Die Schlussfolgerung: Das Auto hat die AU trotz eines defekten Partikelfilters bestanden.
Ebenfalls in der Stichprobe enthalten war ein Fahrzeug, dessen OBD keinen Fehler anzeigte und das Partikelemissionen nahe Null aufwies. Diese Messergebnisse verdeutlichen die Wirksamkeit von geschlossenen Partikelfiltern. Das sechste Fahrzeug schließlich hatte keine AU durchlaufen, seine Messergebnisse zeigen aber ebenfalls, wie niedrig das Emissionsniveau eines funktionierenden Fahrzeugs liegen kann. Allerdings leistet das verwendete, verbesserte Messgerät keine Partikelanzahlmessung. Entsprechende Messgeräte sind in der Erprobung. Ab Euro 6 bzw. Euro VI müssen Dieselfahrzeuge zusätzlich zum Massengrenzwert einen Partikelanzahlgrenzwert einhalten.
Die Ergebnisse finden Sie im Internet unter http://l.duh.de/p261113.
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