"Nach
Angaben der Seenotrettungs-NGO Open Arms fand in der Nacht auf Dienstag
eine völkerrechtlich verbotene Zurückweisung von 108 von einem unter
italienischer Flagge fahrenden Boot aufgegriffenen Schutzsuchenden nach
Libyen statt. Diese Zurückweisung stellt juristisch einen Bruch der
Antifolterkonvention und moralisch ein Verbrechen gegen Schutzsuchende
dar - die Zurückgewiesenen werden in den Bürgerkrieg und die
schrecklichen Lager in Libyen zurückgeschickt", kommentiert Ulla Jelpke,
innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, eine sogenannte
push-back-Aktion durch ein italienisches Handelsschiff im Mittelmeer.
Jelpke weiter:
„Sowohl die
EU-Menschenrechtskonvention als auch die Genfer Konvention verbieten
solch ein Vorgehen, das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in
seinem Hirsi-Urteil 2012 klargestellt. Sollte dieses Vorgehen mit
Wissen italienischer Behörden stattgefunden haben, dann erwarte ich eine
sofortige politische Verurteilung und juristische Konsequenzen für die
Verantwortlichen. Es kann nicht sein, dass Boote von
Nichtregierungsorganisationen, die Flüchtlinge retten, beschlagnahmt und
ihrer Besatzung der Prozess gemacht wird, und Kapitäne von
Handelsschiffen, die Flüchtlinge zurück in libysche Folterlager
verfrachten, straffrei davonkommen.“
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