28. Juli 2018

Deutsche Umwelthilfe fordert soliden Schutz wilder Robben in Mecklenburg-Vorpommern


Wolgast/Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Tötung von 23 Kegelrobben - Mangelnde Umsetzung von Naturschutzrecht hilft weder Fischern noch Robben - DUH fordert Managementplan zum Wohl von Fischern und Robben und erarbeitet Aktionsplan

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von der Staatsanwaltschaft (StA) Stralsund angekündigte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen oder mehrere Fischer wegen Tötung von 23 Kegelrobben in Fischfanggeräten innerhalb von circa zwei Monaten im Herbst vergangenen Jahres. Das bisherige Robben-Management des Landes Mecklenburg-Vorpommern hält die DUH für unzureichend und verlangt einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl Fischern als auch den Wildtieren zugutekommt.

Wie aus Medienberichten hervorgeht, begründete die StA Stralsund die geplante Einstellung des Verfahrens damit, dass der Tatnachweis nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit habe geführt werden können. Nach Informationen der DUH erfolgte allerdings nach der Anzeige im Dezember 2017 im Rahmen der Beweisaufnahme weder ein Sicherstellen von Netzen der Verdächtigen noch die notwendige Entnahme von Robben-Gewebeproben an den Reusen zwecks eines DNA-Vergleichs mit den geborgenen Robbenkadavern. Erst im Februar 2018 hatte die StA hierzu verlauten lassen, die entsprechenden Gen-Analysen der Gewebeproben seien "zu teuer". Das Angebot der Gen-Analyse im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes wurde allerdings durch die StA nicht wahrgenommen. Zudem war ein verdächtiger Fischer von der StA vorgeladen, erschien aber dort nicht - bislang ohne Konsequenzen.

"Verstöße gegen das Naturschutzrecht müssen konsequent verfolgt werden, zumal es sich bei den Fällen unseres Erachtens allein schon wegen der Wiederholung der Tötungsereignisse erkennbar um eine Straftat handelt. Hier sind die Schuldigen zu ermitteln. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass Beweise nicht oder nur unzureichend erhoben werden", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens führe dazu, dass der Tatverdacht weiterhin im Raum steht, zumal zur fraglichen Zeit nur sehr wenige Fischer in der Region mit eben jenen Großreusen arbeiteten, in denen die Robben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ertranken. So brächten wenige mögliche "schwarze Schafe" den ganzen Berufsstand der Fischer in Mecklenburg-Vorpommern in Misskredit.

Die DUH setzt sich für ein Miteinander von Fischern und Robben ein und fordert im Umgang mit europaweit geschützten Wildtieren wie Wolf, Fischotter und Kegelrobbe ein konstruktives und präventives Konfliktmanagement, statt die Tiere als bedrohliche Eindringlinge in Lebensräume zu sehen. Fischer sollen hier einbezogen und wo nötig finanziell entschädigt werden. Das zuständige Landesumweltministerium hat bisher lediglich eine Studie zur Erfassung von Schäden durch Robben an Fischfang und -gerät in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse erst Anfang 2020 vorliegen sollen. So erweist sich die bisherige Politik der Landesregierung in Schwerin, in der es nicht einmal mehr eine zuständige Fachstelle für den Meeresnaturschutz gibt, als unzureichend. Die daraus resultierenden Konsequenzen schaden den Fischern, dem Naturschutz sowie dem Landestourismus.

Anlässlich eines anstehenden Gesprächs des zuständigen Ministers Till Backhaus mit Vertretern regionaler Umwelt- und Naturschutzverbände am 31. Juli 2018 fordert die DUH ein Konfliktmanagement ohne Tötungen von Robben. Die DUH kündigt an, einen Aktionsplan unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen auszuarbeiten, der konfliktmindernde Maßnahmen wie finanzielle Ausgleichszahlungen und Anpassungen der Fanggeräte und Fangzonen enthalten wird.

"Getötete Robben an der vorpommerschen Küste rücken das Land in ein katastrophales Bild. Viel wichtiger wäre, dass endlich die Überfischung unserer heimischen Meere beendet wird. Dies würde Robben und Fischern helfen", sagt Ulrich Stöcker, DUH-Bereichsleiter Naturschutz und Biologische Vielfalt. "So sollten etwa zukünftig bei der Fischerei-Fangquotenverteilung für die Ostsee beifangreduzierende Fangmethoden begünstigt werden."

Die DUH ist Mitgründerin der deutsch-polnischen Initiative Rewilding Oder Delta, die in der Region Naturschutz, Kommunikation und lokale Wertschöpfung zusammenbringen will und mit verschiedensten Akteuren wie zum Beispiel Unternehmen im HOP Transnationalen Netzwerk Odermündung e. V. zusammenarbeitet. Dabei spielt gerade der nachhaltige Naturtourismus, der nicht auf die Kaiserbäder und den Sommer beschränkt ist, eine große Rolle. Die Rückkehr der ehemals ausgerotteten, faszinierenden Großsäugetiere ist dabei ein gutes Zeichen für die Naturqualität und bietet zusätzliche Chancen für den naturnahen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.

"Gerade große Wildtiere erzeugen eine hohe Anziehungskraft für den ganzjährigen Naturtourismus, der auch außersaisonal Gelder in die Region bringen und den Menschen vor Ort ein Einkommen sichern kann", unterstreicht Martin Schröter, 2. Vorsitzender des Tourismusverbandes Vorpommern. "Die Kegelrobbe ist eine besonders attraktive Art, die große Chancen für unsere Region bietet."

Monitoring-Ergebnisse des Bundesamts für Naturschutz belegen, dass die Art seit Anfang der Jahrtausendwende immer regelmäßiger an der vorpommerschen Ostseeküste zu beobachten ist. Anfang 2018 wurden erstmals Geburten von Kegelrobben nachgewiesen. Während ihrer saisonalen Wanderungen, die die Tiere teils bis ins Stettiner Haff führen, kommt die Kegelrobbe in besonders hohen Zahlen vor.

Hintergrund:

Die Kegelrobbe ist als in Anhang II und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (EU-FFH-Richtlinie) aufgeführte Art in Deutschland unter besonderen und strengen Schutz gestellt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13, 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es sind daher grundsätzlich die Vorschriften des Artenschutzes nach §§ 37 ff BNatSchG, insbesondere die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu beachten, die unter anderem den Fang oder die Tötung von Exemplaren dieser Art, die erhebliche Störung der lokalen Population während bestimmter sensibler Zeiten sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Art verbieten. Ausnahmen oder ggf. Befreiungen davon können nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 69 Ab. 2 Nummer 1 Buchstabe b BNatSchG bestraft, wer vorsätzlich ein wildlebendes Tier einer streng geschützten Art tötet.

Links:

Mehr über die Naturschutzarbeit der DUH am Stettiner Haff: https://www.duh.de/projekte/rewilding-oder-deltastettiner-haff/

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