(25.07.2018) Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zur rechtlichen Einordnung der neuen Gentechnikmethoden veröffentlicht. Tiere und Pflanzen, die mit den neuen Techniken wie CRISPR/Cas hergestellt wurden, gelten demnach nun auch rechtlich als Gentechnik. Damit müssen sie auch als solche reguliert und gekennzeichnet werden. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit von LandwirtInnen, ZüchterInnen und VerbraucherInnen sowie für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Gericht bestätigt: Neue Gentechnik ist Gentechnik! | Umweltinstitut München
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