24. Mai 2017

VIER PFOTEN kritisiert den Gesetzesentwurf der Großen Koalition. Er enthält laut der Stiftung für Tierschutz zu lange Übergangsfristen und zu viele Ausnahmeregelungen.


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Nerz auf einer deutschen Pelzfarm. Obwohl sich die Farmer nicht an gesetzliche Haltungsvorgaben halten, sieht der Gesetzesentwurf eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor (c) VIER PFOTEN, Fred Dott
Berlin, 18. Mai 2017- Heute stimmt der Bundestag über einen Gesetzesentwurf der Regierungsparteien über die Haltung von Pelztieren, das Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere und der Aufhebung des Verfütterungsverbot tierischer Fette an Nutztiere ab. Was von der Großen Koalition als Tierschutzerfolg verkauft wird, ist ein schwacher Kompromiss. Er lässt etliche Hintertürchen und Ausnahmen zu. Die Stiftung VIER PFOTEN kritisiert, dass die Große Koalition auch zum Ende der Legislaturperiode keine klaren Bekenntnisse zum Tierschutz zustande bringt.

Lange Übergangsfristen für Pelzfarmen
„Die Haltung von Nerzen auf Pelzfarmen ist grausam, sie muss sofort gesetzlich verboten werden. Stattdessen erlaubt der Entwurf, dass Pelzfarmen weiterhin betrieben werden können, solange sie die Haltungsanforderungen erfüllen. Den sechs verbliebenen Pelzfarmen soll zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren genehmigt werden. Ein beschämendes Ergebnis", sagt Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Schlachtung trächtiger Kühe soll verboten werden
Jedes Jahr ersticken Millionen Feten qualvoll im Mutterleib, wenn das Muttertier geschlachtet wird. Dem will der Gesetzesentwurf durch ein Verbot der Schlachtung hochträchtiger Tiere entgegentreten. Doch es werden Ausnahmen zugelassen. Das Verbot soll nicht für hochträchtige Schafe und Ziegen gelten. "Diese Ausnahmeregelung ist aus Tierschutzsicht absolut unverständlich", kritisiert Denise Schmidt.

Darf man Kälber mit Rindfleisch füttern?
Kühe sind von Natur aus Vegetarier. Mit dem Gesetzentwurf will die Große Koalition das Verbot aufheben, Fette von Wiederkäuern an Wiederkäuer zu verfüttern. „Kälber mit den Fetten geschlachteter Rinder zu füttern, anstatt mit Kuhmilch, ist aus ethischer Sicht absolut verwerflich. Mit einer artgerechten Ernährung hat das wenig zu tun“, sagt Denise Schmidt. Das Fütterungsverbot dient dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren.

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