3. Mai 2017

UNABHÄNGIGKEIT MEDIZINISCHER VERSORGUNG VERTEIDIGEN


Prozess und Verurteilung von Dr. Serdar Küni in der Türkei

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW hat Außenminister Sigmar Gabriel
heute in einem Schreiben aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der
Revisionsprozess von Dr. Sedar Küni in der Türkei nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen geführt wird, und die Unabhängigkeit medizinischer
Versorgung zu verteidigen. Dr. Serdar Küni, Arzt in Cizre und Vertreter
der türkischen Menschenrechtsstiftung, ist am 24. April 2017 vom
Strafgericht in Sirnak zu 4 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt
worden.

Der Arzt aus dem Südosten der Türkei ist angeklagt, im Rahmen seiner
ärztlichen Tätigkeit während der Ausgangssperre Anfang 2016 in Cizre
Menschen behandelt zu haben, die als „Militante“ verdächtigt wurden,
und sie nicht dem Militär gemeldet zu haben. Seit Oktober wurde er im
Gefängnis von Urfa inhaftiert. In einem rechtsstaatlich höchst
bedenklichen Verfahren in Anwesenheit von zahlreichen internationalen
BeobachterInnen wurde er verurteilt. Die Begründung steht noch aus. Da
dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Verteidigung Revision
beantragt hat, wurde Dr. Küni vorläufig aus der Haft entlassen. Die
Entscheidung beim Revisionsgericht fällt in den nächsten 10 Tagen.

Die internationalen ProzessbeobachterInnen waren sich einig, dass dieser
Prozess rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügt. Schon am ersten
Prozesstag im März hatten alle von der Staatsanwaltschaft benannten vier
Zeugen ihre Aussagen widerrufen und übereinstimmend ausgesagt, dass sie
durch Drohung und physische Gewalt erpresst worden seien.

Der Prozess gegen Dr. Küni hat grundsätzliche Bedeutung, auch über die
Türkei hinaus: Hier soll nicht nur ein in der Bevölkerung anerkannter
Arzt und Menschenrechtler in einem unfairen Verfahren eingeschüchtert und
mundtot gemacht werden. Die ärztliche Pflicht, unterschiedslos alle
Personen, die ärztliche Hilfe brauchen, zu behandeln und die ärztliche
Schweigepflicht gegenüber Dritten zu bewahren, steht hier zur
Disposition.

„Solche Ansinnen an MedizinerInnen, nicht den gesundheitlichen
Erfordernissen ihrer PatientInnen zu folgen, sondern sie den Interessen
von Dritten auszuliefern, können wir weltweit beobachten, selbst in
Europa und in Deutschland. Dem gilt es, gemeinsam einen  Riegel
vorzuschieben,“ so Ernst-Ludwig Iskenius, der für die IPPNW und die
Deutsche Bundesärztekammer zu diesem Prozess gereist ist. „Wenn wir
dieser Instrumentalisierung heilberuflicher Tätigkeit nicht konsequenten
Widerstand entgegensetzen, werden in Zukunft viele Menschen, die dringend
Hilfe brauchen, sich nicht mehr behandeln lassen können. Heilberufliche
Tätigkeit beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Letztlich kann das
Recht auf Gesundheit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine
Instrumentalisierung durch fremde Interessen möglich ist.“

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