DUH
bedauert Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen – Mainzer
Stadtregierung spielt zu Lasten
der Gesundheit seiner Bürger auf Zeit und verweigert wirksame Maßnahmen
gegen das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid – DUH-Bundesgeschäftsführer
Resch ist zuversichtlich, dass in der Landeshauptstadt Mainz ab 2018
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Einhaltung
der geltenden Grenzwerte gelten werden
Berlin, 5.10.2016:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt ihre Klage gegen die
Landeshauptstadt Mainz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wieder
auf, um wirksame Maßnahmen gegen die anhaltend hohe Luftbelastung in
Mainz gerichtlich zu erwirken und insbesondere Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge in Mainz durchzusetzen. Der seit 2010 verbindlich
geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg NO2/m³ im
Jahresdurchschnitt wird an den Messstellen Große Langgasse, Parcusstraße
und Rheinallee weiterhin erheblich überschritten. Die
Herkunft dieses gefährlichen Atemgiftes ist zu 87 Prozent dem
Straßenverkehr und insbesondere den dieselbetriebenen Fahrzeugen
zuzuschreiben.
Die
DUH hatte bereits im November 2011 Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz
wegen Überschreitung
der Grenzwerte für NO2 in Mainz eingereicht. Zwei Jahre später – im
Dezember 2013 – hat sich die DUH bereit erklärt, mit der Stadt
außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen. Sie beantragte damals, das
Verwaltungsgerichtsverfahren bis auf weiteres ruhen zu
lassen. Die Stadt Mainz sollte unter anderem Messungen in Auftrag
geben, die verkehrsbezogenen Hauptemittenten identifizieren und
geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte
ergreifen. Knapp drei Jahre später werden die NO2-Grenzwerte in
Mainz weiterhin überschritten. Auch hat die Stadt keine Maßnahmen
ergriffen, welche die Schadstoffbelastung kurzfristig senken werden. Aus
diesem Grund hat sich die DUH entschlossen, das Verfahren wieder
aufzunehmen und eine möglichst rasche gerichtliche Entscheidung
zu erreichen.
Erst
im Juni 2016 wurden die ursprünglich bereits für 2014 vereinbarten
abschließenden Stickstoffdioxid-Messungen
durch die Universität Heidelberg von der Stadt vorgelegt. Diese
Messungen zeigen, dass alleine die Diesel-Pkw für mehr als 60 Prozent an
der von Fahrzeugen verursachten Konzentration in der Parcusstraße
verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Belastung
wird allein von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht, 15
Prozent durch Transporter und Lkw.
„Die
Mainzer Stadtregierung verweigert nun seit sechs Jahren ihren Bürgern
das Recht auf ‘Saubere
Luft‘ und verstößt damit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unseren Versuch,
außergerichtlich zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen wir nach knapp
drei Jahren als endgültig gescheitert erklären. Wir akzeptieren
nicht länger, dass Mainz auf Zeit spielt und die freie Fahrt für
Dieselstinker höher bewertet als die Gesundheit seiner Bürger. Wir
hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Mainzer
Verwaltungsgerichts und gehen spätestens ab 2018 von einem Fahrverbot
für Dieselfahrzeuge in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus“, erklärt
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
Remo Klinger,
Rechtsanwalt aus der Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH seit elf
Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, unterstreicht:
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September 2016
hat gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen für Beschränkungen des
Fahrens mit Dieselautos längst bestehen. Wenn der Stadt keine anderen
Maßnahmen einfallen, mit denen der Grenzwert endlich
eingehalten werden kann, werden wir auf Zufahrtsbeschränkungen für
Dieselautos auch im Verfahren gegen Mainz bestehen.“
Hintergrundmaterial:
Alle Verfahren der DUH zur Luftreinhaltung in deutschen Städten:
http://l.duh.de/p161005d
Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016:
http://l.duh.de/p161005d
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