Zum
Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière, ein Vermummungsverbot
für Nutzerinnen und Nutzer des Internets einzuführen, erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Es
vergeht kaum ein Tag, an dem Thomas de Maizière keinen die Grundrechte
negierenden Vorschlag macht. Der Populismus des Innenministers kennt
scheinbar keine Grenzen mehr. Man kann sich nur wundern, dass Fragen der
nach der Geltung der Grundrechte und nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts offensichtlich bei Äußerungen und Plänen des
Ministeriums keinerlei Rolle spielen.
Durch
seine jüngste Forderung zeigt der Minister, dass er die Debatte der
vergangenen Jahre nicht einmal ansatzweise verfolgt hat. Ein solches,
weder durchsetzbares noch mit unserer Verfassung in Einklang zu
bringendes „Vermummungsverbot“ fordert heute aus gutem Grund niemand
mehr.
Der
Minister ist nicht nur eine Gefahr für die Grundrechte der Bürgerinnen
und Bürger. Längst ist er auch eine Gefahr für die IT-Sicherheit in
Deutschland. Während die ganze Welt an Techniken feilt, um Anonymität
und Verschlüsselung auszubauen, fordert der deutsche Bundesinnenminister
generelle Hintertüren in Hard- und Software und nun sogar ein völliges
Ende der Anonymität im Netz. Wie seine jüngste Forderung mit dem in Ziel
der Bundesregierung zusammen passt, Deutschland zum
„Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu machen, weiß wohl nur Thomas
de Maizière.
Statt
Grundrechte zu schleifen, muss die Bundesregierung endlich effektiv
gegen „Hate Speech“ im Internet vorgehen. Sie muss die Unternehmen wie
versprochen an die eindeutige Gesetzeslage und die Verpflichtung
erinnern, entsprechende Postings umgehend nach Kenntnisnahme zu prüfen,
gegebenenfalls zu löschen und eine Strafverfolgung zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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