28. Mai 2016

Taten gegen Hate Speech statt die Grundrechte negierender Placebos

Zum Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière, ein Vermummungsverbot für Nutzerinnen und Nutzer des Internets einzuführen, erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Es vergeht kaum ein Tag, an dem Thomas de Maizière keinen die Grundrechte negierenden Vorschlag macht. Der Populismus des Innenministers kennt scheinbar keine Grenzen mehr. Man kann sich nur wundern, dass Fragen der nach der Geltung der Grundrechte und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich bei Äußerungen und Plänen des Ministeriums keinerlei Rolle spielen. 

Durch seine jüngste Forderung zeigt der Minister, dass er die Debatte der vergangenen Jahre nicht einmal ansatzweise verfolgt hat. Ein solches, weder durchsetzbares noch mit unserer Verfassung in Einklang zu bringendes „Vermummungsverbot“ fordert heute aus gutem Grund niemand mehr. 

Der Minister ist nicht nur eine Gefahr für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Längst ist er auch eine Gefahr für die IT-Sicherheit in Deutschland. Während die ganze Welt an Techniken feilt, um Anonymität und Verschlüsselung auszubauen, fordert der deutsche Bundesinnenminister generelle Hintertüren in Hard- und Software und nun sogar ein völliges Ende der Anonymität im Netz. Wie seine jüngste Forderung mit dem in Ziel der Bundesregierung zusammen passt, Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu machen, weiß wohl nur Thomas de Maizière. 

Statt Grundrechte zu schleifen, muss die Bundesregierung endlich effektiv gegen „Hate Speech“ im Internet vorgehen. Sie muss die Unternehmen wie versprochen an die eindeutige Gesetzeslage und die Verpflichtung erinnern, entsprechende Postings umgehend nach Kenntnisnahme zu prüfen, gegebenenfalls zu löschen und eine Strafverfolgung zu ermöglichen.  


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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