Zum
heute in den Bundestag eingebrachten Antrag der grünen
Bundestagsfraktion zu Mindestqualitätsvorgaben bei Internetanschlüssen
erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur:
Internetanbieter
sollen verpflichtet werden, künftig mindestens 90 Prozent der von ihnen
beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern. Viele Nutzerinnen
und Nutzer kennen das Problem, dass sie zwar für beispielsweise 30
Mbit/s zahlen, aber deutlich weniger bekommen.
Im
Kleingedruckten der Verträge steht meist, dass die Unternehmen "bis zu
xy MBit" zur Verfügung stellen, je nach Auslastung. Für die Kundinnen
und Kunden sind diese Verträge oft eine Mogelpackung, schließlich hat
man nicht die Möglichkeit, nur „bis zu“ 100 Prozent der Telefonrechnung
zu bezahlen.
Aufgrund
einer neuen Verordnung der EU ist es möglich, bestimmte Mindestvorgaben
für die Qualität eines Internetzugangs festzulegen. Wir fordern, dass
die Unternehmen verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent ihrer „bis
zu“-Versprechen auch tatsächlich zu liefern. Die Bundesnetzagentur soll
den Anbietern auf Grundlage der EU-Verordnungen Mindestanforderungen
vorschreiben. Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir
Bußgelder und Schadenersatzansprüche. Den Verbraucherinnen und
Verbrauchern wäre damit sehr geholfen, und auch die Anbieter würden
einiges für die Kundenzufriedenheit tun. Damit wäre allen geholfen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen