27. Mai 2016

Bußgelder bei zu langsamen Internetanschlüssen

Zum heute in den Bundestag eingebrachten Antrag der grünen Bundestagsfraktion zu Mindestqualitätsvorgaben bei Internetanschlüssen erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur:
 
Internetanbieter sollen verpflichtet werden, künftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern. Viele Nutzerinnen und Nutzer kennen das Problem, dass sie zwar für beispielsweise 30 Mbit/s zahlen, aber deutlich weniger bekommen.
 
Im Kleingedruckten der Verträge steht meist, dass die Unternehmen "bis zu xy MBit" zur Verfügung stellen, je nach Auslastung. Für die Kundinnen und Kunden sind diese Verträge oft eine Mogelpackung, schließlich hat man nicht die Möglichkeit, nur „bis zu“ 100 Prozent der Telefonrechnung zu bezahlen.
 
Aufgrund einer neuen Verordnung der EU ist es möglich, bestimmte Mindestvorgaben für die Qualität eines Internetzugangs festzulegen. Wir fordern, dass die Unternehmen verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent ihrer „bis zu“-Versprechen auch tatsächlich zu liefern. Die Bundesnetzagentur soll den Anbietern auf Grundlage der EU-Verordnungen Mindestanforderungen vorschreiben. Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir Bußgelder und Schadenersatzansprüche. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wäre damit sehr geholfen, und auch die Anbieter würden einiges für die Kundenzufriedenheit tun. Damit wäre allen geholfen.
 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...