8. August 2015

Keine Hartz IV Anrechnung des Erziehungsgeldes



Das Erziehungsgeld darf nicht auf den laufenden Hartz IV Bezug angerechnet werden. Das urteilte das Landessozialgericht Thüringen (Az: L 9 AS 1530/12). Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis habe hier rechtswidrig gehandelt. Weitere Betroffene können nun auf Rückzahlung pochen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/erziehungsgeld-keine-hartz-iv-anrechnung-7361660.php

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...