8. August 2015

Hartz IV Bezieher dürfen nicht zu Tätigkeiten gezwungen werden, für die sie keine ausreichende Qualifikation verfügen


Hartz IV Bezieher werden immer wieder dazu genötigt, alle Tätigkeiten anzunehmen, die ihnen der Vermittler im Jobcenter vorlegt. Oft entsprechen die Angebote nicht den eigentlichen Qualifikation der Betroffenen. Ein Gericht stärkte die Grundrechte von Hartz IV Beziehern stellt klar: Tätigkeiten, die eine spezielle berufliche Qualifikation oder Erfahrung erfordern, die der zu Vermittelnde nicht hatte, müssen nicht angenommen werden.“ Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az: L 3 AS 99/15 B ER).. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kein-zwang-zum-falschem-ein-euro-job-7361659.php

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