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15. August 2015
Karlowski: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht abhängig vom Bodenmarkt
(BUP) Zu den Aussagen von Land-Wirtschafts-Minister Backhaus, die Übertragung von Bundes-Flächen seien erforderlich, um die EU-Wasserrahmen-Richtlinie umzusetzen, kontert Dr. Ursula Karlowski, agrar- und umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Auch wenn wir die Übernahme der Bundesflächen durch das Land grundsätzlich befürworten, widersprechen wir der Einschätzung des Ministers, dass damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des schlechten Gewässerzustandes verhindert werden kann. Hauptursache für den schlechten Gewässerzustand im Land ist immer noch die Belastung der Gewässer mit Stickstoff, der zum überwiegenden Teil, nämlich mit durchschnittlich 22.865 Tonnen im Jahr, aus landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewaschen wird. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben bereits zahlreiche Anträge zur Gewässerpolitik eingebracht. Insbesondere die Stickstoffabgabe halten wir nach wie vor für ein geeignetes Mittel, das Ausbringen stickstoffhaltiger Substrate einzuschränken. Herr Backhaus muss hier endlich handeln und nicht so tun, als seien ihm in dieser Frage die Hände gebunden, solange die bundeseigenen Flächen nicht dem Land übertragen worden sind.“
Bild: pixabay.com
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