Die
Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde
der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote
Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem
jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen
umgekippt.
Der durchsichtige
Versuch einer Umetikettierung
der Vorratsdatenspeicherung in eine Mindest- oder Höchstspeicherfrist ist
lächerlich und längst gescheitert. Auch bei sogenannten Mindest- oder
Höchstspeicherfristen handelt es sich um nichts anderes als eine anlasslose
Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bundesbürger und
einen beispiellosen Angriff auf unsere Grundrechte.
Sowohl das deutsche
Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben in ihren
Urteilen klar gemacht, dass eine solche Massenspeicherung persönlicher Daten
nur unter allerhöchsten Hürden vorstellbar ist. Die massiven
verfassungsrechtlichen Bedenken werden durch den jetzigen Kompromiss nicht
ausgeräumt.
Die rechtlichen
Hürden sind so hoch, dass bis heute keine rechtskonforme Regelung vorgelegt
werden konnte. Wie beispielsweise Berufsgeheimnisträger tatsächlich aus der
Speicherung ausgenommen werden sollen, beantwortet die Bundesregierung
weiterhin nicht. Eine vom Bundesverfassungsgericht lange vor den Snowden-Enthüllungen
angemahnte Berücksichtigung anderer Massenspeicherungen in einer
„Überwachungsgesamtrechnung“ ignoriert sie geflissentlich.
Ganz offenkundig sind
Union und SPD weder fähig noch willens, aus den grundrechtlichen Realitäten die
gebotenen rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das letzte Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht zu
Fall gebracht und behalten uns auch diesmal eine genaue gerichtliche
Überprüfung vor.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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