Mit dem
verfassungswidrigen Blindflug muss endlich Schluss sein. Das muss auch der
Wirtschaftsflügel der Union zur Kenntnis nehmen und von weiteren
Einschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit Abstand nehmen.
Schon das
Gesetz zur Tarifeinheit wird von namhaften Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig
bezeichnet. Dennoch setzt der Wirtschaftsflügel jetzt mit dem Ruf nach
weiteren gesetzlichen Einschränkungen beim Streikrecht noch eins drauf. Das ist
nicht akzeptabel, denn das ist ein Frontalangriff auf die gewerkschaftliche
Betätigungsfreiheit, ein Angriff auf das Streikrecht und auf die
Grundprinzipien der Arbeitsbeziehungen.
Unser
demokratisches System ist eine Errungenschaft, die nicht leichtfertig gefährdet
werden darf. Dazu gehört, dass sich Beschäftigte in Gewerkschaften organisieren
und für ihre Interessen eintreten können. Bisher hat dieser Interessenausgleich
sehr gut funktioniert. Dass Gewerkschaften ab und zu streiken, gehört zur Natur
der Sache und rechtfertigt keine Einschränkungen.
Wir fordern
die Bundesregierung auf, die Forderungen des Wirtschaftsflügels der Union
entschieden zurück zu weisen und den Entwurf zur gesetzlichen Tarifeinheit
umgehend zurück zu ziehen. Die Bundesregierung darf nicht weiter in die
sensibel austarierte Balance zwischen unternehmerischer Freiheit auf der einen
und den Interessen der Beschäftigten auf der anderen Seite eingreifen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
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