(BUP) Der Chemiekonzern Bayer verzichtet darauf, gegen den Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiter gerichtlich vorzugehen.
Am 23. Dezember 2014 war das Tochterunternehmen Bayer CropScience gegen
den Umweltverband vor Gericht gezogen, weil dieser Produkte des
Unternehmens als gefährlich für Bienen bezeichnet hatte. Ein Urteil des
Düsseldorfer Landgerichts vom 11. März 2015 erlaubte den Umweltschützern
schließlich diese Aussage. Sie habe einen „Tatsachenkern“ und sei durch
die Meinungsfreiheit gedeckt, so die Begründung der zuständigen
Richterin. Die Berufungsfrist gegen das Urteil endete inzwischen, ohne
dass der Konzern Berufung einlegte.
Damit darf der BUND die
Aussage, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen
gefährlich sind, nun uneingeschränkt wiederholen. In dem Rechtsstreit
ging es um zwei Pestizidprodukte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff
Thiacloprid, der in wissenschaftlichen Studien als bienengefährlich
bewertet wurde. Dennoch druckt Bayer auf die Verpackungen
thiaclopridhaltiger Produkte wie „Schädlingsfrei Calypso“ und
„Zierpflanzenspray Lizetan“ ein Logo mit dem Aufdruck „nicht
bienengefährlich“. Dass Neonikotinoide Honigbienen und Wildbienen
schädigen, bestätigte inzwischen auch eine Studie der Forschergruppe
EASAC, die Entscheidungsträger auf EU-Ebene berät. Für negative
Auswirkungen auf weitere Organismen wie Vögel und Schmetterlinge
lieferte die Studie ebenfalls Beweise.
„Die Bienengefährlichkeit
der Bayer-Produkte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid ist
wissenschaftlich belegt. Bayer muss sie umgehend vom Markt nehmen“,
forderte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Um Bienen und andere
Lebewesen zu schützen, müssen alle Pestizid-Hersteller sowie Garten- und
Baumärkte den Verkauf neonikotinoidhaltiger Produkte unverzüglich
stoppen. Und Bundesagrarminister Christian Schmidt muss die zuständige
deutsche Aufsichtsbehörde zur Rücknahme der Zulassungen für diese
Produkte anweisen.“
Der BUND-Vorsitzende forderte Landwirte und
Obstbauern auf, freiwillig auf Pestizide aus der Gruppe der
Neonikotinoide zu verzichten. Dies sei im beginnenden Frühling während
der Obstblüte von besonderer Bedeutung, weil Thiacloprid insbesondere im
Raps- und Obstanbau zur Anwendung komme.
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