(BUP) „Der Verordnungsentwurf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
erschwert es, die drei Ausschreibungsziele – Kosteneffizienz, Erreichung
der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt – zu erreichen“, sagt
BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Bis 2017 soll die
Ausschreibungsmenge an PV-Anlagen sogar jährlich auf gerade noch 300 MW
reduziert werden. Nach Ansicht des BEE ist jedoch bereits das
Auktionsvolumen für Solarkraftwerke (500 MW, 2015) zu niedrig angesetzt,
um den angestrebten Neubau zu erreichen.
Ausschreibungen
beinhalten ein zusätzliches Kostenrisiko. Es fallen zusätzliche
Transaktions- und Projektkosten des Ausschreibungsverfahrens an, die
internalisiert werden müssen. Durch die fortschreitende
Vergütungssenkung würden die Kosteneffizienzpotenziale zudem bereits
jetzt ausgeschöpft, erklärt Falk. „Photovoltaik-Strom wird schon heute
für unter 10 ct/kWh sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende
wird nun unnötig verteuert.“ Ein weiteres Hemmnis liege zudem im
bürokratischen Aufwand. Auf einen Paragrafen im EEG kommen 38 im – rund
100-seitigen – Verordnungsentwurf. Falk: „Die komplizierte Bürokratie
schreckt vor allem kleinere Akteure ab.“
Besonders kritisch
sieht der BEE, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für
kleine Unternehmen und Bürgerenergie enthält. „Wirtschaftsminister
Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der
Energiewende ein“, sagt Falk. „Sein Versprechen, die Akteursvielfalt zu
erhalten, wird so nicht eingehalten.“ Kleine Akteure werden sich in der
Pilotausschreibung nicht erfolgreich beteiligen können.
Dabei
würden besonders Bürgerenergieakteure entscheidend zur Akzeptanz
beitragen. Eine stärkere Öffnung der Ackerflächen auf ertragsschwächeren
Böden wäre ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter
Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen.
Unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien wäre das ein Gewinn
für den Naturschutz und für die Landwirtschaft. Im Verordnungsentwurf
sind nur gerade mal zehn Solarparks auf sog. benachteiligten Flächen
vorgesehen.
Der BEE plädiert nach Sichtung des
Verordnungsentwurfs noch nachdrücklicher dafür, ergebnissoffen zu
prüfen, ob die Ziele des Pilotverfahrens erreicht wurden und erst danach
zu entscheiden, ob Ausschreibungen auch für weitere Erneuerbare
Energien einzuführen sind. „Eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf
andere Erneuerbare Energien ist ausgeschlossen, da die einzelnen Sparten
zu unterschiedlich sind.“ so Falk. So hatte auch die Bundeskanzlerin
auf dem BEE-Neujahrsempfang vor einer Woche argumentiert.
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