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28. Januar 2015
Existenzminimumbericht: Paritätischer fordert Kindergelderhöhung um 20 Euro
Anlässlich der anstehenden Anhebung der Kinderfreibeträge
im Steuerrecht fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung
des Kindergeldes um 20 Euro. Der Verband kritisiert, dass bereits heute
die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge
für Spitzenverdiener um 93 Euro höher ist als das Kindergeld, das
Normalverdiener erhalten. Außerdem fordert der Verband die 20 Euro
Kindergelderhöhung nicht auf Hartz IV anzurechnen.
„Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass die Kinder
von Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von
Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer
ausgehen. Die Bundesregierung muss etwas tun, um diese
familienpolitische Gerechtigkeitslücke zu schließen, statt die Schere
zwischen Arm und Reich durch einseitige steuerliche Maßnahmen weiter zu
öffnen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, mahnt Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Ziel
muss die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der
Steuerfreibeträge sein.
Der Paritätische fordert die Anhebung des Kindergeldes um
20 Euro und einen Freibetrag in selber Höhe für Hartz-IV-Bezieher, damit
diese künftig wenigstens einen kleinen Teil des Kindergeldes behalten
dürfen. „Es zeugt von armutspolitischer Ignoranz, wenn Familien im
Hartz-IV-Bezug regelmäßig bei Kindergelderhöhungen außen vor bleiben und
dadurch immer weiter abgehängt werden“, so Schneider.
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