(BUP) Die Aufhebung der Genehmigung für das atomare Zwischenlager in
Brunsbüttel durch das Bundesverwaltungsgericht müsse Folgen für die
bayerischen Zwischenlager haben, so die Landtags-Grünen. Mit dem Urteil
stehe fest, dass die Sicherheit des atomaren Zwischenlagers nicht
nachweisbar sei. „Ich bin mir sicher, dass diese Erkenntnis auch für die
anderen elf deutschen Zwischenlager, die vor rund zehn Jahren gebaut
wurde, gültig ist“, erklärt der Sprecher für Energie und Klima, Martin
Stümpfig. „Die bayerischen Zwischenlager in Ohu, Grafenrheinfeld und
Gundremmingen weisen sogar einen noch schlechteren Sicherheitsstandard
auf als das in Brunsbüttel.“
Denn in Bayern habe man im Vertrauen
auf die Stabilität der Castoren die Hallen mit noch dünneren Mauern
beantragt und genehmigt bekommen. „Ich gehe davon aus, dass ein Widerruf
der Genehmigung gerichtlich erstritten werden kann.“ Wie in
Schleswig-Holstein müsse dann die bestehende Lagerung per Notverordnung
vorübergehend geduldet und eine zusätzliche Einlagerung verboten
werden.
Die Landtags-Grünen fordern einen sofortigen
Einlagerungs-Stopp von Castoren in die drei bayerischen Zwischenlager.
„Das bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde darf nun
nicht warten, bis es von den Gerichten zu diesem Schritt getrieben wird,
sondern muss selbst aktiv werden und die Gefahren minimieren“, so
Martin Stümpfig. Zudem müssten die Betreiber der Zwischenlager, EON und
RWE, neue Genehmigungen beantragen, die einen wirksamen Schutz vor
äußeren Einwirkungen gewährleisten und dabei die neuesten und zukünftig
zu erwartenden technischen Möglichkeiten wie panzerbrechende Waffen und
Flugzeuge berücksichtigen. „Die neuen Genehmigungsverfahren müssen sich
stärker an Sicherheitsfragen und weniger an Kostenfragen orientieren.“
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