Klimaschutz
ist kein Preistreiber im Wohnungsneubau – Sachliche Diskussion nötig –
Energetische Modernisierungen im Wohnungsbestand müssen bezahlbar
bleiben – Deutsche
Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB) kritisieren den
Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts als völlig unzureichend –
DUH und DMB fordern Justizministerin Katarina Barley zu
sozialverträglichem Klimaschutz in Gebäuden auf – Protestmail-Aktion
startet am 29.6.2018 http://l.duh.de/von11auf4
Berlin 29.6.2018:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB)
kritisieren die
derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Klimaschutz im Gebäudebereich
und zum Mietrecht scharf. So sollen die Energieeffizienzanforderungen
an den Neubau nicht weiter angehoben werden, um Kostensteigerungen und
damit höhere Immobilien- und Mietpreise zu
vermeiden. Dies ist aus Sicht von DUH und DMB jedoch der falsche
Ansatz.
Nicht
die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau sind die Kostentreiber
für Immobilienpreise und Mieten. Extrem gestiegene Grundstückspreise
sind in erster Linie für die
gestiegenen Baukosten verantwortlich. Dazu kommen Bodenspekulation und
Engpässe in der Bauwirtschaft. Es fehlen eine Million Wohnungen. Die
weiter steigende Wohnungsnachfrage beziehungsweise ein unzureichendes
Wohnungsangebot und zu wenig Wohnungsneubau treiben
die Immobilien- und Mietpreise auf den Wohnungsmärkten in die Höhe.
„Die
Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen Standards
im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst gesteckten und
international vereinbarten
Klimaschutzziele erreichen will. Energieeffizienz und Klimaschutz
dürfen nicht länger zum Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Die
aktuellen Wohnungsprobleme und Preissteigerungen haben nichts mit
energetischen Standards im Neubau zu tun“,
betont Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Auch
die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in Deutschland ist
unverzichtbar, um die Heizkosten auf Dauer so gering wie möglich zu
halten und die Klimaziele zu erreichen.
Aber,
um flächendeckend mehr und sozial gerechtere energetische Sanierungen
zu ermöglichen, muss die Politik die Rahmenbedingungen im
Mietwohnungsbereich verbessern.
Eine
der zentralen Stellschrauben ist die Modernisierungsumlage, welche
Anreize für den Vermieter setzen soll, energetisch zu sanieren, jedoch
eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen
ist. Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni 2018
vorgelegte Gesetzesentwurf und die vorgeschlagenen Änderungen gehen der
DUH und dem DMB nicht weit genug.
Dazu
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Die Spielräume, um
die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter
eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der Umlage
von elf auf acht Prozent und die Kappungsgrenze
von drei Euro pro Quadratmeter reichen nicht aus, um deutliche
Mieterhöhungen zu verhindern. Notwendig ist eine Absenkung der Umlage
auf vier Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter.“
Ziel
muss es sein, dass energetisch sanierter Wohnraum für die dort
wohnenden Mieter bezahlbar bleibt und auch für einkommensschwache
Haushalte zugänglich ist.
Eine
Neuausrichtung der Förderung ist hier entscheidend, um weiterhin
ausreichend Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten. Ein
Ansatzpunkt ist die Vereinfachung der Antragsstellung
für die öffentliche Förderung. DUH und DMB fordern, dass bei
gleichzeitiger Senkung der Modernisierungsumlage und Einführung einer
Kappungsgrenze, die Förderung direkt dem Vermieter zugutekommt und nicht
wie bisher von den Modernisierungskosten abgezogen werden
muss.
Ein
weiterer Knackpunkt ist die Berechnung der Modernisierungskosten. Für
den Mieter muss nachvollziehbar sein, wie sich die Modernisierungsumlage
berechnet. Wenn beispielsweise
eine 30 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht wird, darf dies nicht
den Modernisierungskosten zugerechnet werden. Denn hier handelt es sich
um Instandhaltungskosten, da eine gesetzliche Austauschpflicht vorliegt.
„Die Kosten sind ungleich verteilt, die
größte Last hat der Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte
Kostenverteilung sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für
Modernisierungsmaßnahmen erreicht“,
fordert Metz.
Um
den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben DUH und DMB eine
Petition für einen sozialverträglichen Klimaschutz in Gebäuden
initiiert:
http://l.duh.de/von11auf4.
Links:
-
Zur Petition Schluss mit der Zweiklassengesellschaft: Modernisierungsumlage auf 4 Prozent senken!
http://l.duh.de/von11auf4
-
6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude von DUH und DMB:
http://l.duh.de/p180629
-
Energetische Gebäudesanierung: Fragen und Antworten zur Wirtschaftlichkeit:
http://l.duh.de/p180629
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