Deutsche
Umwelthilfe siegt im Streit um „Saubere Luft“ vor dem
Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land Nordrhein-Westfalen –
Bezirksregierung Köln
muss Diesel-Fahrverbote in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und
bis zum 1.1.2019 umsetzen – Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat
Vorrang – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Das heutige Urteil
beflügelt die notwendige Verkehrswende in deutschen
Städten: hin zu weniger Autos und mehr Bus und Bahn
Berlin/Aachen, 8.6.2018:
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit heutigem Urteil (AZ 6 K 221 1/15)
faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote
in Aachen ab 1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die „Saubere Luft“.
Dieses erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die Klageverfahren
der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
(NO2) leidenden Städten richtungsweisend. Die internationale
Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für
„Saubere Luft“ der DUH.
Im
Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die auf
Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine
Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät. Das Verwaltungsgericht
hat das Land dazu verurteilt, dass die NO2-Grenzwerte in Aachen
spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten sind. „Es ist aktuell nicht
erkennbar, dass dies ohne Diesel-Fahrverbote gelingen wird“, sagte der
Vorsitzende Richter Roitzheim in der heutigen mündlichen
Verhandlung. Und weiter: „Es müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019
ergriffen werden“.
„Wir
fordern die für die Luftreinhaltung zuständigen Landesregierungen dazu
auf, nun unmittelbar für alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die
ebenfalls unter Grenzwertüberschreitungen
beim Dieselabgasgift NO2 leiden, entsprechende Diesel-Fahrverbote
umzusetzen. Andernfalls wird die DUH Stadt für Stadt die ‚Saubere Luft‘
gerichtlich durchsetzen“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wir hoffen
insbesondere, dass der mit Aachen privat verbundene Landeschef Achim
Laschet nun einsehen wird, dass die Fahrverbote segensreich für die
Lebensqualität in seiner Stadt und gleichzeitig verhältnismäßig
sind, was er bisher einfach nicht einsehen wollte. Das örtliche
Verwaltungsgericht hat ihm dies nun ins Aufgabenheft geschrieben.“
Die
DUH fordert die NRW-Landesregierung nun dazu auf, dieses Urteil
schnellstmöglich umzusetzen, um weitere Todesfälle und Erkrankungen
durch das Dieselabgasgift NO2 in Aachen zu verhindern.
„Das
Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela Merkel und dem
Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett Andreas Scheuer.
Spätestens mit der Aachener Entscheidung weiß die
Bundesregierung, wie auch die 27 weiteren Klagen der DUH für ‚Saubere
Luft‘ in Deutschland ausgehen werden. Wann wagt es diese Regierung,
Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell
zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen? Diese
haben über zehn Millionen Diesel-Pkw mit auf der Straße nicht
funktionstüchtiger Abgasreinigungstechnik verkauft. Merkel muss die
technische Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller
endlich durchsetzen“,
so Resch weiter.
Die
DUH hält die komplette Nachrüstung aller circa zehn Millionen
Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit neuen Katalysatoren für
unverzichtbar. Nur wenn als Ergebnis einer solchen Nachrüstung
das jeweilige Fahrzeug den Euro 6 Grenzwert auch auf der Straße
einhält, ist dieses von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen.
„Eine Nachrüstung der Dieselflotte mit wirksamer Hardware könnte
verhindern, dass zahlreiche Menschen ihr Fahrzeug nicht mehr in den
Innenstädten nutzen können. Dazu muss sich der Bundesverkehrsminister
Scheuer endlich durchringen und die Hersteller in die
Pflicht nehmen“, so Resch.
Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat, sagt: „Wir
werden auch in den noch anhängigen Verfahren auf eine schnelle
Entscheidung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils aus Leipzig
drängen. Die heutige Entscheidung hat klargestellt,
dass die Grenzwerte spätestens zum 1.1.2019 einzuhalten sind.“
Die
heutige Verhandlung war die erste nach der bahnbrechenden Entscheidung
des BVerwG vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von
Diesel-Fahrverboten. Das BVerwG hatte mit schriftlichem Urteil vom
18. Mai 2018 seine in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegte
Rechtsauffassung nochmals präzisiert und erklärt, dass straßenbezogene
Fahrverbote zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte auf den
Hauptverkehrsstraßen ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge
(bis einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig und erforderlich sind.
Dies gilt ebenfalls für Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone
gelten, soweit es alle Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5
(insbesondere solche der Euro 4) sind.
Das
Verwaltungsgericht Aachen ist in seiner Rechtsprechung einem Antrag der
DUH auf einstweilige Anordnung gefolgt und verpflichtet die
Bezirksregierung Köln, zur schnellstmöglichen Einhaltung
des seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das
Diesel-Abgasgift NO2 weitgehende Fahrverbote zu verhängen.
ClientEarth Geschäftsführer
James Thornton sagt: „Der Dominoeffekt setzt nun ein.
Angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig
sind die regionalen Gerichte nun davon überzeugt, dass
Diesel-Fahrverbote möglich und vor allem nötig sind. Auch regionale
Behörde
erkennen, dass Diesel-Fahrverbote die einzige Lösung sind, die
Luftverschmutzung schnell und effektiv zu reduzieren. Wir erwarten
ähnliche Gerichtsentscheidungen in den kommenden Monaten. Vor allem die
Bundesregierung muss jetzt proaktiv sein. Es braucht jedoch
einheitliche Regelungen und keinen undurchsichtigen und verwirrenden
Flickenteppich. Dafür braucht Deutschland ein einheitliches System, wie
die blaue Plakette. Ohne starker Federführung, dauert das Dieseldebakel
noch länger.“
Neueste
Untersuchungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen haben am
Beispiel Düsseldorf gezeigt, dass mit Einfahrverboten für
Dieselfahrzeuge kurzfristig eine deutliche
Annäherung an den seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwert in Höhe
von 40 µg/m3 erreicht werden kann. Die Ausgangslage am Aachener Adalbertsteinweg 60 mit 57,3 µg NO2/m3 in 2017 ist mit der Corneliusstraße in Düsseldorf (58 µg NO2/m3)
vergleichbar.
Die
gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in
Düsseldorf, Stuttgart und Aachen zeigen, dass ein Handeln dringend
notwendig ist.
Wie
dringlich der Handlungsdruck ist, hat auch die EU-Kommission mit ihrer
im Mai 2018 eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor
dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender
Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist ein
eindeutiges Signal an die Bundesregierung, die ihre Bemühungen bislang
darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei Lasten
aufzuerlegen.
Hintergrund:
Derzeit
führt die DUH in 28 Städten, in denen der Jahresmittelgrenzwert für NO2
überschritten wird, Klageverfahren für „Saubere Luft“. Im November 2015
hat die DUH Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen
wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte in Aachen
eingereicht. Selbst die seit August 2015 geltende Fortschreibung des
Luftreinhalteplans prognostiziert eine Grenzwerteinhaltung erst ab 2020.
Im
Jahr 2017 wiesen die amtlichen Messungen Überschreitungen des
Jahresmittelwertes für NO2 von 40µg/m³ an zwei Messstellen in Aachen
auf: 42 µg/m³ am Adalbertsteinweg sowie 46 µg/m³ an der Wilhelmstraße.
Messstationen der Stadt haben sogar noch wesentlich höhere Werte
ergeben. So lagen an der Messstation Adalbertsteinweg 60 im Jahresmittel
2017 die Werte bei 57,3 µg/m3 vor, an der Jülicher Straße bei 51,0 µg/m3, an der Peterstraße bei 52,4 µg/m3
und an der Monheimsallee bei 51,2 µg/m3. Die bisher umgesetzten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Links:
Mehr über das Projekt “Right to Clean Air”:
http://right-to-clean-air.eu/
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