Wer sich in Syrien der Einberufung zum Wehrdienst entzieht, hat keinen Anspruch auf Asyl. So entschied vor wenigen Tagen das Oberverwaltungsgericht Münster. Das Urteil stieß auf Kritik - nun löst die Begründung einen Sturm der Empörung aus.
Von Arnd Henze, ARD Hauptstadtstudio
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