23. Oktober 2016

Eigenheim von Hartz-IV-Beziehern nach Auszug der Kinder zu groß


Ziehen die Kinder aus dem elterlichen Eigenheim aus, müssen sich mitunter auch die im Hartz-IV-Bezug stehenden Eltern eine neue Bleibe suchen. Denn ist mit dem Auszug der Kinder das Haus nun unangemessen groß geworden, kann das Jobcenter letztlich den Verkauf der Immobilie verlangen, urteilte am Mittwoch, 12. Oktober 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-eltern-werden-aus-eigenheim-geschmissen.php

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