Ralph
Boes ist im 52ten Tag des Sanktionshungerns. Sein Zustand ist
bedenklich. Seit dem 1. Juli hat er 12 kg verloren. Immer häufiger hat
er Schwindelanfälle und ist nervlich sehr angespannt. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt über die Sprecherin für
„strategische Kommunikation“ verlauten, dass es bedauerlich sei, dass
Herr Boes aus politischen Gründen seine Gesundheit gefährde. >> Wie das Sozialministerium sich eine würdige Existenzsicherung vorstellt bleibt jedoch unklar.
Das
Sozialgesetzbuch II sieht bei Regelverstößen Kürzungen der Leistungen
bis zu 100% inklusive Krankenkasse und Wohnung vor. Dieser Umstand wird –
trotz der über 6000 Zwangsräumungen in Berlin pro Jahr - plump von der
Politik verschwiegen. Statt dessen beruft man sich auf Sachleistungen,
die im Falle der kompletten Kürzung ausgegeben werden könnten.
Es bleibt schon an dieser Stelle die Frage offen, was mit den Menschen passiert, welche die Sachleistungen doch nicht erhalten, da es sich ja nur um eine Kann-Leistung handelt.
Es bleibt schon an dieser Stelle die Frage offen, was mit den Menschen passiert, welche die Sachleistungen doch nicht erhalten, da es sich ja nur um eine Kann-Leistung handelt.
Noch
merkwürdiger wird die stillschweigende Unterscheidung zwischen
Existenzminimum und einer „letzten Grundversorgung“, die im kürzlich
gesprochenen Urteil des Sozialgerichtes Berlin im Fall Ralph Boes zum
Ausdruck kommt und offenbar der Ideologie der Regierung entspricht :
"Die
Verfassungsmäßigkeit des geltenden Sanktionsrechtes ergibt sich
schließlich auch daraus, dass der Gesetzgeber selbst bei vollständigem
Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" sicherstellt.
Durch
ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das
Existenzminimum des Betroffenen. Bei einer Minderung des
Arbeitslosengeldes um mehr als 30 Prozent kann der Träger auf Antrag in
angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen
erbringen." >>
Das
vom Verfassungsgericht verbürgte und unverfügbare Existenzminimum dürfe
zu Zwecken der Bestrafung, sich einem fragwürdigen Arbeitsmarkt gefügig
zu machen, gekürzt werden, da eine Grundversorgung – notfalls mit
Lebensmittelgutscheinen (manchmal) sicher gestellt sei. Diese
Argumentation ist überhaupt nicht nachvollziehbar, was Ralph Boes in seinem schreiben bezüglich der Lebensmittelgutscheine deutlich macht.
Recherchen durch die junge welt
haben zudem ergeben, dass auch niemals andere Sachleistungen als
Lebensmittel gewährt werden. Schon gar nicht wird vom Bundesministerium
die Anstrengung unternommen, das Schicksal derer zu verfolgen, welche
komplett sanktioniert wurden und denen Lebensmittelgutscheine verweigert
werden. Das ist grob fahrlässig.
Ralph
Boes stellt sich auf die Seite des Grundgesetzes. Er möchte in Würde
leben oder in Würde sterben, sollte der Staat es nicht schaffen, seinem
Sozialstaatsgebot und dem Grundgesetz auf ein menschenwürdiges
Existenzrecht nachzukommen. Er erläutert seine Ablehnung der
Lebensmittelgutscheine: „Weitab von der Maßgabe des Grundgesetzes
(Leben IN Würde) und in bester Mafia-Manier werde ich also zur
Entscheidung gezwungen, ob ich ein Leben statt Würde (Annahme der
Gutscheine) oder Würde statt Leben (Ablehnung der Gutscheine) haben
will.“
Dass man in Deutschland irgendwie überleben
kann, worauf sich die Sprecherin des BMAS offenbar beruft, steht gar
nicht zur Debatte. Zur Debatte steht, wie die Regierung den
offensichtlichen Selbstwiderspruch innerhalb des Sozialgesetzes
korrigiert, ein menschenwürdiges Existenzrecht zu sichern, obwohl es
gleichzeitig auf Strafen nicht verzichten möchte. Vor allem
Andrea Nahles ist öffentlich gefordert, schnell einzuschreiten, um einen
weiteren Todesfall in Folge von Hartz-IV-Sanktionen zu verhindern!
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ralph-boes.de
www.grundrechte-brandbrief.de
www.wir-sind-boes.de
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