Hamburg,
24. 8. 2015 – Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen
einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt ist,
klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf Widerruf der
Betriebsgenehmigung. Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im
Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis
entzogen. „Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf
abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die
Abhilfe schaffen können“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von
Greenpeace. „Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen
Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung
abzuwenden.“
Im
vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor
gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den
Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid,
den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst
auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen
unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem
Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und
des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll
der Schutz nuklearer Anlagen vor einem „terroristischen
Flugzeugabsturz“.
Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen
Einer der Antragsteller,
die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt
nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren
Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen
Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.
Greenpeace
hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen
des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller
damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die
sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr
vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die
Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW
Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.
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