19. Juli 2015

Jugendliche müssen sich ab 2016 über das Jobcenter selbst krankenversichern


Ab dem 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen Statuswechsel für Hartz IV-Bezieher geben. Die Vorrangigkeit der Familienversicherung entfällt für Menschen im ALG II Bezug. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst versichert sind, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bald-selbstversicherung-fuer-jugendliche-90016652.php

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