Die
Hälfte der untersuchten Städte erhält erstmals eine „Grüne Karte“ für
ausreichende Kontrollen der Umweltzonen – Elf „Rote Karten“
an Städte, die Bürgern das Recht auf „saubere Luft“ verweigern –
Magdeburg, Halle, Langenfeld und Schramberg schneiden besonders schlecht
ab
Berlin, 21.4.2014:
Sieben Jahre nach Einführung der Umweltzonen kontrolliert jede zweite
Stadt die
Einfahrverbote für ungefilterte Dieselfahrzeuge, um die Feinstaub- und
Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten zu reduzieren. Zu diesem
Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer aktuellen Abfrage
unter 76 Städten. Seit der ersten Untersuchung
im Jahr 2010 hat sich die Zahl der Städte, die umfassende Kontrollen
durchführen und Verstöße ahnden, von zwei auf 38 erhöht.
Als
unverständlich bezeichnet die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation, dass jede siebte Stadt ihren Bürgern noch
immer das Recht auf „saubere Luft“ verweigert. Weil sie
keine wirksamen Kontrollen der Einfahrtbestimmungen durchführen,
erhielten sie in der Umfrage die „Rote Karte“. Die DUH kündigt an, die
Kontrolle der entsprechenden Umweltzonen auf dem Rechtsweg durchzusetzen
und die EU-Kommission über die Verweigerungshaltung
zu informieren. In insgesamt 27 Städten und Kommunen bewertet die DUH
die Kontrolltätigkeiten als mittelmäßig bis schlecht.
In
den 38 Städten werden sowohl parkende als auch fahrende Pkw, Busse und
Lkw auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen effektiv
kontrolliert und Verstöße mit einem Bußgeld
geahndet. Vorbildlich agiert die Bundeshauptstadt, die seit 2010
durchgehend mit der „Grünen Karte“ ausgezeichnet wurde. Elf Städte
erhalten von der DUH eine schlechte Bewertung, weil sie die
Umweltzonenregelungen unzureichend oder gar nicht durchsetzen. Besonders
negativ fallen Magdeburg und Halle auf, die sich seit Einführung der
Umweltzonen jeglicher Verantwortung entziehen und eigenständige
Kontrollen aus Sicht der DUH mit absurden Argumenten verweigern.
„Zahlreiche
Untersuchungen zeigen, dass die Umweltzone das effektivste Instrument
zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist. Die volle Wirksamkeit
kann sie allerdings
nur entfalten, wenn sie ausreichend groß bemessen ist, klare Regeln
gelten und diese effizient kontrolliert werden“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. „Neben dem Dieselruß bereiten uns die
Stickstoffdioxidabgase derzeit große Sorgen. Es wird vielerorts nicht
genügen, alte und ungefilterte Diesel-Fahrzeuge auszusperren. Auch die
Luftbelastung durch Kaminöfen, Busse, Schienenfahrzeuge
und Baumaschinen muss dringend reduziert werden.“
Unter
den elf Bundesländern mit Umweltzonen gibt es große Unterschiede in der
konsequenten Kontrolle der Luftreinhaltevorschriften. Berlin, Bremen
und Sachsen erreichen die volle
Punktzahl und erhalten eine „Grüne Karte“. Thüringen und insbesondere
Sachsen-Anhalt erhalten dagegen eine „Rote Karte“ für Ignoranz und
mangelhafte Durchsetzung der eigenen Luftreinhalteregeln.
Im
bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen weisen lediglich
sieben der insgesamt 25 Umweltzonenstädte vorbildlich umgesetzte
Umweltzonen auf, darunter Essen und
Düsseldorf. Die Mehrheit der Städte in NRW führt nur selten oder gar
keine Überprüfungen durch. Köln beispielsweise kommt schon seit Jahren
allen „Plakettenmuffeln“ entgegen: Fahrzeughalter, die an ihren Autos
keinen Aufkleber angebracht haben, müssen lediglich
ein Verwarngeld von 20 Euro zahlen. Dieses Kölner Modell ist nicht nur
ordnungsrechtlich fragwürdig, die Stadt verzichtet dadurch auch auf
Einnahmen in Millionenhöhe, welche wiederum eine umfangreichere
Kontrolle ermöglichen könnten.
Hintergrund:
2008
sind die Umweltzonen als Instrument zur Luftreinhaltung eingeführt
worden. In den überwiegenden Fällen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner
Umweltplakette einfahren. Lediglich
die Städte Schramberg, Münster, Augsburg und Neu-Ulm dulden noch
Fahrzeuge mit gelber Plakette. Zuständig für die Kontrollen sind die
Ordnungsbehörden und die Polizei. Bei einem Verstoß gegen die
Plakettenpflicht in der Umweltzone müssen Autofahrer seit dem
1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.
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