Es
ist nicht hinnehmbar, dass erneut Tausende von Mäusen für Botox-Versuche
gequält und getötet werden sollen, obwohl die Zulassung eines alternativen
Testverfahrens ohne Tierqual
unmittelbar bevor steht.
Tierversuche
für Kosmetika sind in Deutschland und in der ganzen EU seit 2009 verboten. Dass
trotzdem Tierversuche für Antifaltenmittel gemacht werden können, zeigt eine
Rechtslücke. Hier muss die Bundesregierung ran.
Verbraucherinnen
und Verbraucher in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass für
Ihre Schönheit keine Tiere leiden müssen.
Bei
den äußerst schmerzhaften LD50-Versuchen wird Mäusen das Nervengift in die
Bauchhöhle gespritzt. Parallel dazu werden "Vergleichsgruppen"
eingesetzt, denen unterschiedlich stark verdünntes Botox
gespritzt wird. Um die Konstanz der Produktion zu messen, wird die
Verdünnungsmenge ermittelt, bei der die Hälfte der Tiere stirbt. Die Mäuse
ersticken nach drei bis vier Tagen unter schweren Qualen – mit Krämpfen,
Lähmungen, Erblinden.
Laut
EU-Kommission sollten Tests, die unter den Schweregrad „schwer“ fallen – wozu
auch die Botox-Versuche
zählen – eigentlich verboten werden. Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung
nicht genutzt und ermöglicht damit diese grausamen Versuche weiter.
Wir
fordern von der Bundesregierung eine Änderung des Tierschutzgesetzes, um die
Vorgaben der EU-Kommission zu Tierversuchen adäquat umzusetzen. Außerdem muss
die Bundesregierung Alternativ- und Ersatzmethoden zu Tierversuchen stärker
fördern und sich für beschleunigte Zulassungen einzusetzen. Die
bereitgestellten Mittel für die Förderung und Erforschung sind bisher kaum mehr
als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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