Deutsche
Umwelthilfe misst erneut erhöhte Schadstoffwerte bei Motorkettensägen
und Freischneidern – Länder trotz Gesundheitsgefährdung
weitgehend untätig
Berlin, 28.4.2015:
Mobile, handgeführte Maschinen überschreiten nach wie vor die in Europa
geltenden
Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine
Untersuchung von Motorkettensägen und Freischneidern, die der TÜV NORD
im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2014 durchgeführt
hat. Sechs der insgesamt elf in Baumärkten, Fachgeschäften
und im Online-Handel gekauften Geräte wiesen teilweise erhebliche
Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid,
Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf.
„Dass
Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen und durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die
Gesundheit der Nutzer schädigen, weiter
verkauft werden, ist ein Skandal“, erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation forderte die betroffenen Hersteller und
Händler auf, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten und die beanstandeten
Geräte vom Markt zu nehmen.
Die
Messungen wurden an sieben Motorsensen und Freischneidern der Marken
Timbertech (JAGO), IKRA, Einhell, Stihl, Al-Ko, Husqvarna und Dolmar und
an vier Motorkettensägen der
Marken Lux-Tools und CMI (beide Euromate), Güde und Fuxtec
durchgeführt. Besorgnis erregende Überschreitungen des europaweit
geltenden Grenzwerts für Kohlenwasserstoff und Stickoxid wies das Gerät
der Marke Timbertech des Herstellers JAGO AG auf. Dort wurde
vom TÜV eine Überschreitung um 400 Prozent des erlaubten Grenzwerts
gemessen. Die Geräte des Herstellers Euromate wiesen Überschreitungen
des Grenzwerts um 120 Prozent (Lux-Tools) und um 70 Prozent (CMI) auf.
Hohe Überschreitungen wurden auch bei dem Freischneider
der Marke IKRA (Überschreitung des erlaubten Werts um 50 Prozent) und
bei der Motorkettensäge der Marke Güde (Überschreitung um 85 Prozent)
gemessen. Die Geräte der Marken Stihl, Al-Ko, Husqvarna, Dolmar und
Fuxtec hielten die Emissionsgrenzwerte ein, drei
der gemessenen Gartengeräte unterschritten die Grenzwerte
erfreulicherweise sogar um mehr als 25 Prozent.
Die
Hersteller IKRA, Güde, Einhell und Euromatefielen mit anderen Maschinen
bereits 2013 bei einem Test durch. Während die Baumarktkette toom vor
mehreren Monaten auf Druck der
DUH entsprechende Produkte bundesweit aus dem Angebot genommen hat,
ignorierte OBI mehrere Warnhinweise der DUH und bewarb eine der
Motorsägen mit gesundheitsschädlichen Abgasemissionen sogar noch als
Aktionsprodukt. Auf Druck der DUH und einzelner Landesbehörden
zog nun endlich auch OBI zwei der von ihrer Tochter Euromate
hergestellten Motorsägen aus dem Verkehr. Sie waren wie im Vorjahr durch
zu hohe Schadstoffemissionen aufgefallen. Obwohl auch Händler
garantieren müssen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte
geltende Gesetze einhalten, lehnt die Versandhandelskette Amazon
jegliche Verantwortung ab und führt die Maschinen weiterhin im
Sortiment.
Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation informierte das
Kraftfahrtbundesamt und die für den Vollzug der Emissionsvorschriften
verantwortlichen Landesministerien. Eine aktuelle
Umfrage der DUH unter den Ländern ergab, dass nur Nordrhein-Westfalen
und Hessen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Inverkehrbringer mobiler
Maschinen seit 2014 eingeleitet haben oder derzeit prüfen.
Baden-Württemberg beauftragte selbst Schadstoffmessungen,
stellte wie die DUH Überschreitungen der Grenzwerte fest und
konfrontierte die betroffenen Unternehmen mit dem Sachverhalt. Das Land
teilte kürzlich mit, nun ebenfalls Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen.
Die
DUH kündigte an, die Verbraucherschutzvorschrift auf dem Rechtsweg
gegen alle Hersteller von Geräten durchzusetzen, bei denen
Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte
festgestellt wurden. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH:
„Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen
Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland
vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die
Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher. In ihrem
Interesse setzen wir die Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg
durch.“
Sauter
betonte, dass die Marktüberwachung deutlich verbessert werden müsse. Es
dürfe nicht weiterhin im Ermessen der Händler liegen, ob die Geräte
trotz Grenzwertüberschreitungen
an ahnungslose Heimwerker und Hobbygärtner verkauft werden. Die DUH
fordert aus diesem Grund alle am weiteren Gesetzgebungsprozess
Beteiligten auf, verbindliche Vorgaben für die Marktüberwachung
festzuschreiben und die Grenzwerte dem Stand der Technik und
dem notwendigen Gesundheitsschutz anzupassen.
„Das
Ziel der Gesetzgebung ist es, die menschliche Gesundheit und die
Umwelt durch eine Begrenzung des Ausstoßes besonders gefährlicher
Stoffe im Abgas zu schützen“,
sagt Axel Friedrich, der den Test als technischer Berater der DUH betreut hat.
„Dies erreichen die Werte – selbst wenn sie in der Realität
eingehalten werden – vor allem bei Kohlenmonoxid durch einen viel zu
hohen Grenzwert heute schon nicht mehr. Aus diesem Grund müssen
strengere Grenzwerte vorgeschrieben werden, um so in Zukunft
einen geeigneten Gesundheitsschutz darzustellen.“ In den letzten
Jahren führten Kohlenmonoxidvergiftungen durch Geräte mit
Verbrennungsmotoren immer häufiger zu Unfällen die teilweise tödlich
verliefen.