Zu
den Verordnungen des Bundesfinanzministeriums, durch die die Kontrolle des Mindestlohns
für mobile Beschäftigte wie zum Beispiel in der Postzustellung oder dem
Gütertransport massiv erschwert wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Bundesfinanzminister
Schäuble torpediert mit seinen Verordnungen die Wirksamkeit des Mindestlohns -
mit dem Segen von Arbeitsministerin Nahles. Die
gesetzlich vereinbarten Stundenaufzeichnungspflichten für mobile Beschäftigte
etwa von Paketdiensten, Transportunternehmen oder der Straßenreinigung werden
dadurch deutlich reduziert. Damit wächst die Gefahr, dass diese Beschäftigten
um den Mindestlohn betrogen werden. Fakt ist auch, dass dieser Betrug bei
Kontrollen zukünftig nur schwer nachgewiesen werden kann. Die eindeutige
Ablehnung von Ausnahmen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit haben Schäuble und Nahles jedoch in
den Wind geschlagen.
Mit
ihrer Entscheidung gefährden sie das Ziel des Mindestlohns, Lohndumping zu
verhindern. Sie senden das Signal, dass mit dieser Bundesregierung beim
Mindestlohn Geschäfte zulasten von Arbeitnehmern möglich sind. Kein Wunder,
dass inzwischen die Branchen wieder Schlange stehen. Ob Zeitungsverlage, die
die Mindestlohnausnahme auch für Prospektverteiler wollen, ob Bäckereihandwerk
oder Taxigewerbe – sie alle haben das Signal verstanden und versuchen, auf den
letzten Drücker weitere Ausnahmen vom Mindestlohn durchzudrücken.
Das
lehnen wir eindeutig ab. Jede weitere Ausnahme untergräbt die Wirksamkeit des
Mindestlohns. Wir fordern, dass auch das Bundesarbeitsministerium Stellung
bezieht und haben daher eine Unterrichtung im Ausschuss in der kommenden Woche
beantragt.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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