Bundestag
beschließt mit dem Bundeshaushalt für 2015 die Wiederaufnahme der
Filterförderung in Höhe von 30 Millionen Euro – Angesichts
der andauernd schlechten Luftqualität und einem
Strafverletzungsverfahren der EU ist ein „Nationales Aktionsprogramm
Luftreinhaltung“ nötig – Foto: Bundesumweltministerin Hendricks und
DUH-Geschäftsführer Resch werben gemeinsam für die Filternachrüstung
Berlin, 28.11.2014:
30 Millionen Euro stehen im kommenden Jahr laut heutigem Beschluss des
Bundestags
für die Förderung der Partikelfilternachrüstung zur Verfügung. Nach
Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) müssen nun schnell die
genauen Modalitäten geklärt werden, damit betroffene Autofahrer ihre
älteren Diesel-Pkw oder leichten Nutzfahrzeuge der
Abgasstufe Euro 3 mit einem Partikelfilter nachrüsten.
„Gemeinsam
mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks freuen wir uns über die
Wiederaufnahme der Filterförderung und rufen die betroffenen Autohalter
zu einer schnellen
Nachrüstung auf. Eineinhalb Jahre Stillstand in der
Luftreinhaltepolitik gehen mit dieser ersten von mehreren notwendigen
Entscheidungen für eine Abgasreinigung schmutziger Dieselmotoren zu
Ende. Mit den bereitgestellten Mitteln können etwa 100.000 Fahrzeuge
nachgerüstet werden“, erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Resch
betonte, dass angesichts des von der EU-Kommission zu Recht
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens in 2015 Nachrüstprogramme
für die vielen tausend ungefilterten Stadtbusse,
Schienenfahrzeuge und Baumaschinen folgen müssen. Die Europäische
Kommission hatte diese Woche das Verfahren gegen Deutschland, Österreich
und die Slowakei begonnen, weil Deutschland seine Bevölkerung zu wenig
vor Dieselruß und andere giftigen Komponenten
des Feinstaubs schützt.
Nach
Ansicht der DUH benennt die EU zu Recht Stuttgart sowie Leipzig als
Negativbeispiele. Deutschland verstößt mit seinen unzureichenden und zum
Teil komplett fehlenden Schutzmaßnahmen
vor den Folgen der giftigen Abgase aus Dieselmotoren gegen geltende
EU-Richtlinien. Sollten die vielen tausend schmutzigen ÖPNV-Busse, die
zahlreichen rußenden Dieselloks und die ungefilterten Baumaschinen nicht
nachgerüstet werden, sind Strafzahlungen in
dreistelliger Millionenhöhe unvermeidlich.
Noch
bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2014 war die
Wiederaufnahme der Filterförderung am mangelnden Interesse der großen
Koalition an der Luftreinhaltung gescheitert.
Besonders unverständlich war dies, weil zeitgleich 20 Umweltzonen in
Nordrhein-Westfalen auf die grüne Plakettenpflicht umgestellt wurden.
Wegen der ausgefallenen Filterförderung verzichteten nach Beobachtungen
der DUH viele Städte in NRW auf eine Kontrolle
der Einfahrverbote für schmutzige Dieselfahrzeuge.
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