(BUP) „Der Vorschlag des Bundes zur Regelung, unter welchen Umständen in
Deutschland unkonventionelles Erdgas mittels Fracking gefördert werden
darf, geht zwar in die richtige Richtung – aber er geht uns klar nicht
weit genug. Unsere Position bleibt unverändert und klar: Wir wollen in
Hessen kein Fracking, solange Gefahren für Mensch und Umwelt nicht
zuverlässig ausgeschlossen werden können. Der Einsatz toxischer Stoffe
muss ausgeschlossen werden. Leider gehen die Regelungen, die die
SPD-Minister jetzt vorgeschlagen haben, nicht weit genug und machen es
uns daher nicht leichter, diese Position rechtlich durchzuhalten. In
Hessen werden wir weiterhin alles tun, um Fracking bei uns rechtssicher
zu verhindern“, erklärte der wasserpolitische Sprecher der hessischen
CDU-Landtagsfraktion, Dirk Landau im Rahmen der heutigen Aktuellen
Stunde zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fracking.
Der
Entwurf, der formal noch nicht im Verfahren ist, sieht abgestufte
Genehmigungsverfahren unter Beteiligung einer Expertenkommission vor. Zu
begrüßen sei die zentrale Rolle für Forschung und Wissenschaft, damit
die Tür für Entwicklungen eines sicheren und sauberen – und erst dann
auch einsetzbaren – Förderverfahrens möglich bleibt. Auch die
Vorschriften für die Prüfung der Umweltverträglichkeit gehen in die
richtige Richtung. „In Hessen haben wir in der Vergangenheit sehr
entschlossen gehandelt und mit der rechtskräftigen Versagung der
Aufsuchungserlaubnis in Nordhessen und mit unserem Bundesratsantrag
deutlich gemacht, dass wir eine Gefährdung des Wassers und der Umwelt
keinesfalls dulden werden. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werden
wir uns dafür einsetzen, dass wir vom Bund klare und anwendbare
Rechtsgrundlagen bekommen, auf denen wir unsere Position umsetzen
können“, so Landau.
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