Zur heute
veröffentlichten Antibiotika-Evaluierung von Putenmastbetrieben in
Nordrhein-Westfalen erklärt Friedrich Ostendorff,
Sprecher für Agrarpolitik:
Die Zustände
bei der Putenmast sind bundesweit erschütternd. Die aktuelle Evaluierung für
Nordrhein-Westfalen listet Zustände auf, die weder für Tier- noch für
Verbraucherschützer akzeptabel sein dürfen. Auch Puten müssen endlich in die
nationale Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden. Unter den
aktuell herrschenden Bedingungen taugt die widernatürliche Haltung in den
meisten Putenmastställen als Trainingslager für antibiotikaresistente
Keime. Die Bundesregierung muss das Zeitschinden unter dem Deckmantel von
„verpflichtender Freiwilligkeit“ beenden und Haltungsbedingungen verankern, die
ein Mindestmaß an Tierschutz und vor allem Schutz vor Antibiotikaresistenzen
bieten.
Auch für die
Putenmast gilt: Die massenhafte Produktion von Billig-Fleisch funktioniert
nicht ohne das Schmiermittel Antibiotika. 93 Prozent aller Durchgänge wurden
antibiotisch behandelt und zwar durchschnittlich an bis zu 20 von 100
Masttagen. Und unter den vier meistverwendeten Antibiotika tauchen zwei
Reserveantibiotika auf. Diese Antibiotika-Klasse ist für Notfälle in
Krankenhäusern aber unentbehrlich. Reserveantibiotika sollten in der
Veterinärmedizin nur im Notfall eingesetzt werden, da sonst die
Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich resistente Bakterien ausbilden, gegen die
kein Antibiotikum mehr etwas ausrichten kann. Das hat die Bundestagsfraktion in
einem Antrag gefordert.
Die laschen
freiwilligen Vereinbarungen der Geflügelindustrie werden nicht eingehalten,
obwohl sie eine drangvolle Tierdichte von über drei schlachtreifen Putenhähnen
pro Quadratmeter zulassen. Selbst diese weichgespülten Richtwerte wurden bei
jedem fünften Durchgang überschritten. Hier zeigt die Putenindustrie der
Bundesregierung auf, welchen Wert freiwillige Selbstverpflichtungen haben:
nämlich gar keinen.
Hintergrund:
Die NRW
Evaluierung zum Einsatz von Antibiotika in der Putenmast finden sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lanuv_fachbericht_58.pdf.
Unseren Antrag zum verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der
Veterinärmedizin finden hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803152.pdf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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