26. November 2014

Minister Remmel: „Einsatz von Antibiotika in der Intensivtierhaltung ist alarmierend“

(BUP) Landesregierung legt nach 2011 und 2012 dritten Fachbericht zum Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung vor - 9 von 10 Mast- und Zuchtdurchgänge bei Puten wurden mit Antibiotika behandelt.

In der Intensivtierhaltung bleibt der Einsatz von Antibiotika weiter hoch: 9 von 10 Mast- und Zuchtdurchgängen in der Putenhaltung werden in NRW mit Antibiotika behandelt. Das ist das Ergebnis eines neuen Fachberichtes der Landesregierung, den das NRW-Verbraucherschutzministerium vorstellte. „Der massenhafte Einsatz von Antibiotika in der Intensivtierhaltung ist weiterhin Alltag, obwohl wir in den letzten Jahren eine große Debatte über den zu hohen Einsatz von Medikamenten hatten. Wenn 9 von 10 Durchgänge mit Antibiotika behandelt werden, können wir auch in der Putenmast längst nicht mehr von Ausnahmen sprechen. Dieses Ausmaß ist nicht zu akzeptieren“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des Berichtes. „Das ist bereits der dritte Fachbericht, der einen alarmierenden Antibiotika-Einsatz in unseren Ställen dokumentiert. Hier muss sich dringend etwas ändern und die Branchenverbände wären gut beraten, schnell und umfassend schon jetzt zu handeln.“ 2011 und 2012 hatten bereits zwei andere Erhebungen des NRW-Verbraucherschutzministeriums das Ausmaß des Antibiotika-Einsatzes belegt. „Der routinemäßige Einsatz von Antibiotika in der Tiermast ist gängige Praxis“, erklärte Dr. Thomas Delschen, der Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), das im Auftrag des Verbrauchschutzministeriums auch diesen Fachbericht erstellte.

Im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums hat das LANUV im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2013 eine Erhebung in der Putenhaltung durchgeführt.  Ziel war es, Erkenntnisse darüber zu erhalten, wie oft und zu welchen Therapiezwecken antibiotisch wirksame Substanzen im Mastputenbereich verschrieben und eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten so auch Erkenntnisse über ausgewählte Tierschutzparameter, wie beispielsweise die Besatzdichte und Verlustraten gewonnen werden, welche die Behörden bei der Überwachung von Putenmastbetrieben unterstützen können.

Antibiotikaeinsatz bei 92,8 Prozent der Durchgänge

Im Rahmen der Erhebung haben 20 Kreisordnungsbehörden für 516 Durchgänge in Aufzucht- und Mastbetrieben auswertbare Daten erhoben. Von diesen 516 Durchgängen wurden 479 (92,8 Prozent) antibiotisch behandelt, im Durchschnitt auch mehrmals. Einzelne Durchgänge erhielten in einem Mastdurchgang sogar bis zu 21 Behandlungen mit Antibiotika. Dabei kamen bis zu 10 verschiedene Wirkstoffe pro Durchgang zum Einsatz. Darunter waren auch Präparate, die nicht für die Behandlung von Puten zugelassen waren. Das LANUV prüft derzeit im Hinblick auf einzelne Ergebnisse in einigen Fällen die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte

Die Ergebnisse zeigen, dass ähnlich wie bei der Masthähnchen-Studie aus dem Jahre 2011 antibiotische Behandlungen die Regel und nicht mehr die Ausnahmen sind.  „In deutschen Ställen werden mehr als 11 Millionen Puten gehalten. Viele von ihnen leiden an Krankheiten, die offenbar mit gewaltigen Mengen von Antibiotika behandelt werden. In vielen Fällen ist das das Ergebnis aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen. Das ist ein Systemfehler, doch die Bundesregierung scheint auf diesem Auge blind zu sein“, sagte Minister Remmel.

NRW hat in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bundesregierung das Arzneimittelgesetz novelliert hat. Doch der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht weiter Handlungsbedarf. Der massive Einsatz von Medikamenten, welche eigentlich nicht für Puten bestimmt sind, zeigt, wie wichtig eine konsequente Kontrolle ist. Denn die Umwidmung von Medikamenten ist eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es ist deshalb notwendig, dass die Behörden den Einsatz überwachen und konsequent kontrollieren, ob die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes auch eingehalten werden. Gegebenenfalls müssen hier die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast zu reduzieren.

Die wichtigsten Ergebnisse der Putenstudie:

•    Von den betrachteten 516 Durchgängen wurden 479 (92,8 Prozent) antibiotisch behandelt
•    In etwa 86 Prozent der Durchgänge, kam als Mastrasse Big 6 /BUT 6 zum Einsatz. Die Therapiedichte bei der am häufigsten eingesetzte Mastrasse Big 6/BUT 6 war im Vergleich mit den Rassen Converter und Big 9 durchschnittlich um 21 Prozent höher.
•    Es wurden insgesamt 22 verschiedene Wirkstoffe eingesetzt: mit Abstand am häufigsten der Wirkstoff Benzylpenicillin, gefolgt von den Wirkstoffen Colistin, Amoxicillin und Enrofloxacin. Unter den vier am häufigsten eingesetzten Wirkstoffen befanden sich mit Colistin und Enrofloxacin zwei Wirkstoffe aus Substanzklassen, die erhebliche Bedeutung für den Menschen haben und als sogenannte „Reserveantibiotika“ bezeichnet werden. Sie sollten eigentlich der Humanmedizin vorbehalten sein.
•    Bei etwa einem Drittel der Wirkstoffeinsätze (961 von 2.764) wurde ein nicht in Deutschland für Puten zugelassenes Präparat verwendet. Das ist nach dem Arzneimittelgesetz nur in Einzelfällen bei einem Therapienotstand zulässig. 
•    In 79 dieser 961 Fälle wurde ein nicht für Puten zugelassenes Präparat verabreicht, obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe ein zugelassenes Präparat mit demselben Wirkstoff zur Verfügung steht. Ob hier strafbare Handlungen vorliegen, wird aktuell geprüft.

Für die Haltung von Mastputen gibt es bislang keine verbindlichen Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV), wie sie beispielsweise für Hühner und Schweine gelten. Mit den „Bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ von 1999, die im vergangenen Jahr aktualisiert wurden, existiert lediglich eine Selbstverpflichtung der Geflügelbranche. Die Einhaltung dieser Vereinbarung ist jedoch freiwillig. Die NRW-Landesregierung wird deshalb eine Bundesratsinitiative einbringen, in der sie die Bundesregierung auffordert, die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung mit rechtsverbindlichen Regelungen zur Putenhaltung zu ergänzen. „Um den Medikamenteneinsatz zu reduzieren, müssen wir an die Ursache ansetzen und das heißt, wir müssen die Haltungsbedingungen verbessern. Die Bundesregierung muss aufhören, sich hinter freiwilligen Vereinbarungen zu verstecken. Wir brauchen endlich verbindliche Mindeststandards für die Putenhaltung, die auch kontrolliert und eingefordert werden können. Nur so können wir aus den vorliegenden Ergebnissen die notwendigen Konsequenzen ziehen“, sagte Remmel. Der Minister kritisierte außerdem, dass noch immer ein eindeutiges Minimierungsziel zum Medikamenteneinsatz im entsprechenden Bundesgesetz fehle und forderte die Bundesregierung mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Ergebnisse aus NRW auf, zu handeln:  „Die Novellierung des Arzneimittelgesetzes ist ein wichtiger Schritt gewesen, aber weitere müssen nun folgen. Die Bundesregierung muss endlich an die Ursachen des massiven Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung ansetzen, an den Haltungsbedingungen. Der teilweise nicht mehr verhältnismäßige Einsatz dieser Medikamente in der Massentierhaltung ist insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Resistenzen verantwortungslos. Reserveantibiotika können für Menschen lebensrettend sein und müssen der Humanmedizin vorbehalten bleiben.“

Zum Hintergrund:

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat bereits mit zwei Studien belegt, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast inzwischen gängige Praxis ist, die antibiotikafreie Tiermast hingegen nur noch die Ausnahme: Im November 2011 wurde durch die NRW-Antibiotikastudie erstmals in der Bundesrepublik in einer umfassenden Erhebung ermittelt, dass bei 9 von 10 Masthühner Antibiotika eingesetzt wurden.

Im Juli 2012 ergab die vertiefende NRW-Verschleppungsstudie, dass Mastgeflügel in NRW offenbar auch außerhalb von Therapiezeiten und teilweise ohne tierärztliche Verordnung in Kontakt mit Antibiotika gekommen ist: In 26 von 42 (rund 62 Prozent) überprüften Ställen wurden auffällige Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen in Tränkwasser ermittelt.

Hrsg: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Pressereferat Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf

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