LBU Niedersachsen und BBU fordern vom Landkreis Emsland: Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung von GDF Suez zur Erkundung von Öl- und Gaslagerstätten ablehnen

(Bonn, Hannover, Twist, 09.01.2014)
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen und
der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnen die
geplante Erkundung von Öl- und Gaslagerstätten im Bereich der
niedersächsischen Gemeinde Twist ab. Im Rahmen der Beteiligung Träger
Öffentlicher Belange hat der LBU Niedersachsen ablehnend zu einem Antrag
der GDF Suez Stellung genommen. Unterstützt wurde er bei seiner
Stellungnahme vom BBU. GDF Suez will von den Anforderungen der
Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet „Neuringer Wiesen“ in
der niedersächsischen Gemeinde Twist befreit werden, um Öl- und
Gasvorkommen auf ihre Ausbeutbarkeit hin zu untersuchen. Die
geophysikalischen Untersuchungen beinhalten insbesondere Sprengungen im
Naturschutzgebiet. Angesichts der vagen Angaben im Antrag kommt für die
Zukunft auch eine Anwendung von Fracking in Betracht. Gerade eine
derartige Förderung halten die Verbände aus naturschutzfachlicher Sicht
für nicht vertretbar. Dies gilt auch für potentiell vorbereitende
Maßnahmen wie Erkundungen.
In seiner in 15 Unterpunkte
gegliederten Stellungnahme hat der LBU detailliert die Mängel des
Antrags offengelegt. Jürgen Kruse vom Arbeitskreis Heckenschutz und der
LBU-Regionalstelle Emsland erklärt hierzu: “Der Antrag blendet
wesentliche Aspekte des Naturschutzes aus und steht im Widerspruch zu
internationalen Erkenntnissen. Beispielsweise wird entgegen des
Schutzzwecks der Schutzgebietsverordnung lediglich die Avifauna
betrachtet. Auch eine systematische quantitative Untersuchung der durch
das Vorhaben hervorgerufenen Emissionen wie Lärm, staub- und gasförmigen
Emissionen oder eine Auswaschung nach der Freisetzung von Stoffen
fehlen. Zudem wird die Kumulationswirkung verschiedener Störungen der
Natur nicht betrachtet. Beispiele für Beeinträchtigungen des
Grundwassers durch die Aufwirbelung von Sedimenten bei Sprengungen, wie
sie in Polen oder den USA nachgewiesen wurden, sind zudem nicht in die
Analyse einbezogen worden.“
Für die Verbände wurden der Antrag
und die Unterlagen mit äußerst dürftiger Sorgfalt erstellt. Oliver
Kalusch vom BBU nennt dafür Beispiele: „Nach unserer Auswertung sind die
von GDF Suez beantragten Anregungspunkte offensichtlich ohne genaue
Ortskenntnis festgelegt worden. So weist das vom Antragsteller
beigefügte Luftbild westlich des Naturschutzgebiets Neuringer Wiesen
eindeutig Ställe auf, die GDF Suez trotzdem mit Sprengpunkten überzogen
hat. Damit ist das Vorhaben zum Teil nicht realisierbar. Auch
hinsichtlich des stofflichen Gefahrenpotentials sind die Unterlagen
defizitär. So stellt ein Sicherheitsdatenblatt falsche
chemikalienrechtliche Einstufungen dar. Vollends unverständlich ist,
dass die Antragstellerin als Grundlage der Befreiung eine
Rechtsgrundlage nennt, die seit mehr als drei Jahren außer Kraft ist.“
LBU und BBU stellen fest, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine
Befreiung nicht vorliegen. Weder ist ersichtlich, dass ein
überwiegendes öffentliches Interesse an dem Vorhaben vorliegt noch dass
die Einhaltungen der einschlägigen Vorschriften des Naturschutzrechts zu
einer unzumutbaren Belastung der Antragstellerin führen würde. Gerade
angesichts der zahlreichen Untersuchungsdefizite ist eine Vereinbarkeit
mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht zu
erkennen. Beide Verbände fordern daher vom Landkreis Emsland, den
Befreiungsantrag von GDF Suez abzulehnen.
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