28. April 2019

Jagdvergehen: Tierfotograf gelingt Aufnahme einer illegalen Fuchstötung

Jagdvergehen: Tierfotograf gelingt Aufnahme einer illegalen Fuchstötung / Wildtierschutz Deutschland erstattet Strafanzeige
Mit dieser Aufnahme ist unserem Fotografen ein sensationelle, wenn auch sehr traurige Aufnahme gelungen. Er drückt zufällig just in dem Moment ab, in welchem ein Geschoss den Fuchs während der Schonzeit durchsiebt. Füchse haben in Hessen vom 1. März bis zum 14. August Schonzeit. Außerdem versorgen sie im April ihre Jungtiere. 
Quellenangabe: "obs/Wildtierschutz Deutschland e.V."

Wildtierschutz Deutschland erstattet Strafanzeige

Am Morgen des 24. April ist der Hobbyfotograf Martin F. schon früh mit seiner Kamera in der reich strukturierten hessischen Landschaft bei Twistetal unterwegs. Ihm gelingen schöne Aufnahmen eines prächtigen Fuchsrüden im hohen Gras - bis um 9 Uhr 30 ein Schuss die morgendliche Stille durchbricht. Just in diesem Moment gelingt dem Tierfotografen die sensationelle und zugleich traurige Aufnahme des Fuchses, der von einem großkalibrigen Geschoss durchdrungen wird.
Martin F. ist geschockt. Er befindet sich mit der Kamera in den Händen nur wenige Schritte vom toten Fuchs entfernt. Auch er hätte Opfer des Schusses oder eines Querschlägers sein können. Er weiß auch, dass die meisten Wildtiere jetzt ihre Jungen versorgen. Dabei spielt der Fuchsrüde eine wichtige Rolle, er ist der Hauptversorger der jungen Fuchsfamilie. Fuchswelpen, die ohne den Fuchsrüden aufwachsen, haben nur geringe Überlebenschancen.
Etwa eine viertel Stunde später - auf dem Rückweg zu seinem Auto - beobachtet der Fotograf, wie der ihm bekannte Jäger einen Waschbären in einer ausgehöhlten Baumwurzel entdeckt und mit drei Schüssen aus einer Kurzwaffe streckt. Ein weiteres Jagdvergehen während der Aufzuchtzeit von Jungtieren, das Konsequenzen für den Jäger haben wird. Wildtierschutz Deutschland hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Marburg erstattet.
"Die allerwenigsten durch Jäger begangenen Straftaten werden zur Anzeige gebracht", erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. "Die entsprechenden Gesetze sind recht lasch, Außenstehende haben kaum die Möglichkeit gerichtsfeste Beweise gegen Jäger vorzubringen, Gleichgesinnte drücken häufig beide Augen zu und Staatsanwälte und Richter, wenn sie nicht selbst Jäger sind, haben selten tiefergehende Kenntnisse dieses Metiers. So kommt es kaum zu rechtskräftigen Verurteilungen von Jagdvergehen. In diesem Fall haben wir durch Zufall einen verlässlichen Zeugen, der sogar eine Foto-Dokumentation vorweisen kann."

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