Luxemburg,
30. 4. 2019 – Das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) widerspricht
nicht europäischem Recht. Dies hat heute der Europäischen Gerichtshof
(EuGH) verkündet. Auf Initiative von Belgien befasste sich der EuGH mit
der Frage, inwieweit Unternehmen zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten nationale und europäische Gerichte umgehen
können. Ceta trat im September 2017 zunächst vorläufig in Kraft, obwohl
es bis heute von 16 Ländern, darunter Deutschland, noch nicht
ratifiziert wurde. Es kommentiert Jürgen Knirsch, Handelsexperte von Greenpeace:
„Die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist enttäuschend. Damit
können Unternehmen künftig nationale und EU-Gerichte umgehen. Das
Ceta-Streitschlichtungssystem begrenzt die Möglichkeiten der Staaten,
Maßnahmen zum Schutze des Klimas, der Umwelt, der Situation am
Arbeitsplatz und für den Verbraucherschutz zu treffen. Gegen dieses
Ungleichgewicht im Rechtssystem hatten mehr als 3,2 Millionen
EU-Bürgerinnenn und –Bürger mit ihrer Unterschrift protestiert.
Eine
aktuelle und noch laufende Petition gegen Sonderklagerechte haben
bisher 550.000 Menschen unterzeichnet. Neben den Sonderklagerechten
beinhaltet CETA auch weitere Bedrohungen für die Demokratie, für Umwelt
und Verbraucherschutz. Noch gibt es die Möglichkeit, CETA zu stoppen,
Noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben CETA ratifiziert, auch in
Deutschland steht ein Beschluss noch aus. Bundestag und Bundesrat sind
jetzt aufgefordert, dem Abkommen die Zustimmung zu verweigern und das
bestehende Rechtssystem zu schützen.“
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