30. April 2019

EuGH-Entscheidung zu Ceta: Greenpeace-Kommentar


Luxemburg, 30. 4. 2019 – Das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) widerspricht nicht europäischem Recht. Dies hat heute der Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündet. Auf Initiative von Belgien befasste sich der EuGH  mit der Frage, inwieweit Unternehmen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten nationale und europäische Gerichte umgehen können. Ceta trat im September 2017 zunächst vorläufig in Kraft, obwohl es bis heute von 16 Ländern, darunter Deutschland, noch nicht ratifiziert wurde. Es kommentiert Jürgen Knirsch, Handelsexperte von Greenpeace:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist enttäuschend. Damit können Unternehmen künftig nationale und EU-Gerichte umgehen. Das Ceta-Streitschlichtungssystem begrenzt die Möglichkeiten der Staaten, Maßnahmen zum Schutze des Klimas, der Umwelt, der Situation am Arbeitsplatz und für den Verbraucherschutz zu treffen. Gegen dieses Ungleichgewicht im Rechtssystem hatten mehr als 3,2 Millionen EU-Bürgerinnenn und –Bürger mit ihrer Unterschrift protestiert.


Eine aktuelle und noch  laufende Petition gegen Sonderklagerechte haben bisher 550.000 Menschen unterzeichnet. Neben den Sonderklagerechten beinhaltet CETA auch weitere Bedrohungen für die Demokratie, für Umwelt und Verbraucherschutz. Noch gibt es die Möglichkeit, CETA zu stoppen, Noch nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben CETA ratifiziert, auch in Deutschland steht ein Beschluss noch aus. Bundestag und Bundesrat sind jetzt aufgefordert, dem Abkommen die Zustimmung zu verweigern und das bestehende Rechtssystem zu schützen.“       

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