Berlin (ots)
Aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Ministerpräsident Kretschmann zur Durchsetzung der "Sauberen Luft" und damit Einhaltung des NO2-Grenzwerts von 40 Mikrogramm NO2/m3 bis Ende 2019 auf - Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht
Durch einen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. April 2019 hat dieses dem Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn es nicht bis zum 1. Juli 2019 Fahrverbote für Euro 5 in den Luftreinhalteplan aufnimmt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, welches eine schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts von 40 µg/m3 fordert, ist - so das Gericht - zu erfüllen. Weitere geplante Maßnahmen wie der Aufbau von Luftfiltersäulen seien in ihrer Wirkung nicht ansatzweise vergleichbar mit denen eines zonalen Fahrverbots für Euro 5-Diesel-Fahrzeuge.
Mit Blick auf die beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt das Gericht fest: "(...) der neuen Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre. (...) Vor diesem Hintergrund rechtfertigt die Einführung des § 47 Abs. 4a BImschG in Verbindung mit den vorgelegten Prognosen auch nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wann endlich versteht die grün-schwarze Landesregierung, dass Recht und Gesetz auch dann einzuhalten sind, wenn die schwäbischen Autokonzerne damit nicht einverstanden sind? Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zugesagt, rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte zu beachten. Das fordert die Deutsche Umwelthilfe nun für die Menschen in Stuttgart ein. Die heutige Gerichtsentscheidung ist erneut eine schallende Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung, die sich bisher weigert, die weiterhin betrügerisch agierende Autoindustrie in die Pflicht zu nehmen. Diese muss nun den betroffenen Diesel-Fahrern helfen und über die Sommermonate eine Hardware-Nachrüstung für alle betroffenen Diesel-Fahrzeuge durchführen."
Da das Bundesverwaltungsgericht die Euro-5-Fahrverbote ab dem 1. September 2019 als zulässig und bei Belastungen wie in Stuttgart als unverzichtbar angesehen hat, müssen die Fahrverbote für die Fahrzeugklasse Euro 5 aus Sicht der DUH spätestens zum 1. September 2019 in Kraft treten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten hat, ergänzt: "Recht bleibt Recht. Das Verwaltungsgericht weicht von diesem Grundsatz auch in neuer Besetzung der Richterbank nicht ab. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der unnötig emotionalen Debatte in Stuttgart ist es ein gleichwohl wichtiges Signal."
Links:
Beschluss des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p190429b
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