„Ich
bedaure, dass der Europäische Gerichtshof die Regeln in CETA zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten
für mit dem EU-Recht vereinbar erklärt hat. Wichtiger als die
juristische Frage ist jedoch die politische: Wollen wir
Sonderklagerechte für ausländische Investoren? Die vielfältigen
europaweiten Proteste, die Stellungnahmen vieler Verbände sowie die
millionenfach unterschriebene selbstorganisierte Europäische
Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA sprechen eine eindeutige Sprache.
Im Übrigen gibt es keinerlei Begründung für diese Sonderklagerechte
zwischen entwickelten Rechtsstaaten, ebenso wenig wie für die
Besserstellung ausländischer gegenüber inländischen Investoren“,
kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion
DIE LINKE, das heute veröffentlichte Gutachten des Europäischen
Gerichtshofs zu CETA. Ernst weiter:
„Handelsabkommen
müssen dazu genutzt werden, weltweit hohe Arbeits-, Umwelt- und
Verbraucherschutzstandards zu etablieren. Denn Handel muss zuallererst
den betroffenen Menschen zugutekommen, nicht den Konzernen. CETA ist wie
all die anderen derzeit verhandelten Freihandelsabkommen kein Schritt
in Richtung fairer Handel - CETA steht für die Privatisierung
öffentlicher Dienstleistungen, für Druck auf die bäuerliche
Landwirtschaft, für Lobbyismus von Großkonzernen und das Risiko
exorbitant hoher Schadensersatzzahlungen im Rahmen von
Investor-Staat-Klagen. Die noch ausstehende Ratifizierung von CETA in
Bundestag und Bundesrat wird Gelegenheit sein, unsere Kritik erneut zum
Ausdruck zu bringen. Wir würden uns freuen, wenn auch Grüne und
Sozialdemokraten ihren ursprünglichen Widerstand aufrechterhalten.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen