Das Jobcenter weigert sich drei Kindern Hartz IV-Leistungen zu zahlen. Der Grund: Sie sind estnischer Herkunft und eine Pflegemutter stelle keine Familienangehörige dar. Demnach haben die drei Kinder kein Aufenthaltsrecht und auch keinen Leistungsanspruch.
Hartz IV Behörde weigert sich Pflegekinder als Familienangehörige anzuerkennen
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