26. September 2018

Spahns Gesetz bringt keine Gleichbehandlung von Kassen- und Privatpatienten

„Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe wird mit dem neuen Gesetz nicht beendet. Gesundheitsminister Spahn lässt seinen vollmundigen Ankündigungen nur Flickwerk folgen“, erklärt Achim Kessler, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Gesundheitsökonomie und Obmann im Gesundheitsausschuss, zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für schnellere Termine und bessere Versorgung. Kessler weiter:

„Laut Minister Spahn soll es sich für Ärztinnen und Ärzte ‚lohnen‘, Patientinnen und Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Kassenärzteschaft nun für Aufgaben extra honoriert werden soll, die ohnehin Teil ihres Versorgungsauftrags sind. Es wird keine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten geben, solange dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird.

Es ist billiger Populismus, wenn der Gesundheitsminister gegen unverschämte Renditen wettert, diese aber nicht in seinem Gesetz verhindert. Gesundheitseinrichtungen dürfen nicht zur Profitmaximierung von Großanlegern missbraucht werden. Spahn versäumt es, dem bei der Regulierung von Versorgungszentren wirksam per Gesetz einen Riegel vorzuschieben.

Das TSVG enthält ohne Zweifel Verbesserungen für gesetzlich Versicherte. Sie gehen jedoch nicht weit genug. Die Erhöhung des Festzuschusses für Zahnersatz um zehn Prozent reicht bei weitem nicht aus. Die vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz und Sehhilfen, wie DIE LINKE. sie fordert, ist längst überfällig. Sie wäre aus den Überschüssen der Krankenkassen ohne weiteres finanzierbar.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...